Datenschutz gilt nicht nur für Firewalls

In Zeiten von Cyber-Attacken und den dafür notwendigen Verteidigungsmechanismen vergessen viele sehr gerne, wie einfach man theoretisch auf analogem Wege an sensible Daten herankommen kann. Man muss nur den richtigen Leuten auf den Bildschirm schauen.


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Wir leben in Zeiten, in denen Großraumbüros mit einem offenen Grundriss bestechen. Was auf der einen  Seite positiv für das Arbeitsklima ist, bedeutet auf der anderen Seite eine enorme Gefährdung des Datenschutzes. Auch die Arbeit an mobile devices nimmt sukzessive zu, so dass man ohne ständigen Schulterblick nicht genau weiß, ob hinter einem selbst, ein neugieriger Mensch zugegen ist. Ein gezielter Schnappschuss mit der hochauflösenden Smartphone-Kamera und die vertraulichen Informationen gelangen schnell in die falschen Hände.

Wer kann eigentlich mitlesen?

Datenschutz und Datensicherheit sind nicht nur digitale Themen und dürfen sich in keinem Fall nur auf Firewalls und Virenschutz beschränken. Viele Menschen machen sich im Umgang mit Daten auf stationären und mobilen Geräten keine Gedanken, wer überhaupt mitlesen kann. Compliance-Officer sehen hier zu Recht große Probleme. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Kundenkontodaten, Geschäftstransaktionen, Steuererklärungen, Kontaktinformationen oder Vermögensplanungsunterlagen handelt: Sensible Daten müssen seriös und vertrauensvoll behandelt werden; eine Tatsache, die leider oft vergessen wird. Durch die Nutzung von Datenschutzfiltern sind diese Informationen nur für den zuständigen Mitarbeiter einzusehen.

Banken haben Gefahr noch nicht erkannt

In einer repräsentativen Umfrage gaben 59 Prozent an, dass sie um die Sicherheit ihrer Finanzdaten extrem besorgt seien. Banken haben die Gefahr immer noch nicht erkannt. Zwar sehen 71 Prozent das Thema Datendiebstahl als größte Gefahr für den Ruf ihres Unternehmens, allerdings belaufen sich die durchschnittlichen Kosten in der EU in Rahmen von Datenschutzverletzungen auf 3,5 Millionen Euro jährlich. Diese Verluste können Geldhäuser, Finanzdienstleister oder Versicherungsträger durch Sichtschutzfilter verhindern. Der Aufwand ist minimal und die Performanz lässt auch den neugierigsten „Über-die-Schulter-Blicker“ verzweifeln.

Von Reputationsschäden bis zu Regressansprüchen

Datenschutzfilter sind daher die deutlich kostengünstigere und leichter einzurichtende erste Verteidigungslinie zum Schutz von Kundendaten. Denn eine Sache ist gewiss: Kann der Kunde nicht darauf vertrauen, dass seine Daten nicht in die Hände von Dritten geraten, ergibt sich daraus kein gewinnbringendes Verhältnis. Abgesehen vom Reputationsverlust könnten unter Umständen sogar Regressansprüche geltend gemacht werden.