Personen unter 25 Jahre werden besonders gefördert – Bis zu 590% Förderquote sind im ersten Jahr möglich!
Am 01.09.2010 beginnt in Bayern für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Mit Beginn der Berufsausbildung haben junge Auszubildende zahlreiche Entscheidungen in finanzieller Hinsicht zu treffen. So z.B. bei welcher Bank oder Sparkasse lasse ich mein Girokonto führen, macht es Sinn einen VL-Vertrag zu besparen, bei welcher Krankenversicherung werde ich Mitglied, bekomme ich wirklich ab dem 16. Lebensjahr Wohnungsbauprämie? Fasst aberwitzig mutet es an, wenn dann noch einem jungen Menschen, der eben erst in die Arbeitswelt eintritt, die Frage nach der späteren Rente (etwa 40 Jahre später) gestellt wird. „Doch machen wir uns nichts vor. Je früher sich die jungen Berufseinsteiger über dieses noch so ferne Thema informieren, um so mehr können sie von den staatlichen Förderwegen profitieren“, so Karl-Heinz Herrmann, selbstständiger Steuerberater und Autor des Buches „Riester-, Eichel- oder Rüruprente?“. Denn die staatlichen Förderungen sind insbesondere für Berufseinsteiger und junge Erwachsene phänomenal, schwärmt er weiter.
Worum geht es?
Gemeint ist die staatliche Förderung der Altersvorsorge mittels Grundzulage und „Starterbonus“ auf dem Riesterweg. Den Riesterweg können z. B. Auszubildende, junge Berufseinsteiger, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende beschreiten. Das besondere an der Riesterförderung ist, dass sie nicht nur für einen zertifizierten Banksparplan, Bausparvertrag oder als klassische Rentenversicherung möglich ist, gefördert werden auch investmentbasierte Rentenversicherungen oder reine Investmentsparpläne.
Und so sieht die Förderung aus: Nehmen wir an, Felix, geboren 1994, beginnt im Jahr 2010 mit seiner Berufsausbildung als Schreiner. Will er die volle Riesterförderung erhalten, muss er auf seinen Riestervertrag noch im Jahr 2010 4 % seines Vorjahreseinkommens einzahlen. Da er in aller Regel im Vorjahr (2009) noch nichts verdient hat, reicht der gesetzliche Mindestbeitrag von 60 €. Hierauf bekommt er – auf Antrag – im Jahr 2011 eine Grundzulage von 154 € und, weil er noch keine 25 Jahre alt ist, einen einmaligen „Starterbonus“ von 200 € oben drauf. In Summe erhält Felix für das Startjahr 2010 eine staatliche Zulage von insgesamt 354 € in seinen Vertrag gezahlt. Bei einer Eigenleistung von 60 € macht dies eine Förderquote von 590 % (= 354 € / 60 € x 100) im Erstjahr. Im Folgejahr (2011) entfällt zwar für Felix der „Starterbonus“, doch die Grundzulage gibt es erneut. Hierzu muss Felix 4 % des Vorjahreseinkommens (2010) in den Riestervertrag einzahlen. Da das Vorjahreseinkommen (2010) im geschilderten Beispiel meist weniger als 5.350 € beträgt, reichen erneut 60 € und der Staat legt 154 € dazu. Die Förderquote sinkt zwar, beträgt aber immer noch rd. 257 % (= 154 € / 60 € x 100). Übrigens, dieses Beispiel funktioniert im Normalfall auch für Abiturienten des Jahrgangs 2010, wenn sie im Jahr 2010 mit dem Zivil- oder Grundwehrdienst beginnen. Die Eltern der Auszubildenden erhalten auf ihren Riestervertrag die Riester-Kinderzulage dennoch weiter, solange das Kindergeld gezahlt wird.
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