quirin Bank bringt Transparenz in geschlossene Fonds

Honorarberaterbank bietet Bewertungsgutachten für geschlossene Fonds an. Die auf Honorarberatung spezialisierte quirin bank bietet Anlegern erstmals und als einzige Bank laufende Bewertungsgutachten für ihre unternehmerischen Beteiligungen an. In Kooperation mit der Seppelfricke & Co. Family Office AG (SFO AG) berechnet Deutschlands erste Honorarberaterbank anhand von Rendite- und Risikoprognosen den aktuellen fairen Wert der von Anlegern…


Honorarberaterbank bietet Bewertungsgutachten für geschlossene Fonds an.

Die auf Honorarberatung spezialisierte quirin bank bietet Anlegern erstmals und als einzige Bank laufende Bewertungsgutachten für ihre unternehmerischen Beteiligungen an. In Kooperation mit der Seppelfricke & Co. Family Office AG (SFO AG) berechnet Deutschlands erste Honorarberaterbank anhand von Rendite- und Risikoprognosen den aktuellen fairen Wert der von Anlegern gezeichneten unternehmerischen Beteiligungen. Geschlossene Fonds sind keine klassischen Wertpapiere. Vielmehr handelt es sich um direkte Beteiligungen z. B. an Gewerbe-/Büroimmobilien, Schiffen und sonstigen Investitionsgütern. Häufig wurden diese unter steuerlichen Gesichtspunkten gekauft, brachten dann aber in über 60 Prozent der Fälle nicht die erwartete Rendite. Bei Schiffsbeteiligungen, aber auch Investitionen in den Büroimmobilienmarkt erleben die Zeichner gerade Enttäuschungen bis hin zum Totalverlust, oftmals werden sie zu weiteren Einzahlungen aufgefordert.

Nun können bereits erworbene geschlossene Beteiligungen auf den Prüfstand gestellt werden, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Im Gegensatz zu herkömmlichen Investmentfonds werden illiquide geschlossene Fonds nicht zu Marktpreisen an einer Börse gehandelt, sondern nur auf einem Zweitmarkt über einen Makler ge- und verkauft. Der Markt ist sehr intransparent, professionelle Käufer und Verkäufer können Informationsvorsprünge oder auch Insiderwissen zu ihren Gunsten ausnutzen.

Mit der seit 01. Juni 2012 geltenden Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts will die Bundesregierung durch strengere Informations- und Dokumentationspflichten Anleger beim Vertrieb von Produkten des sogenannten Grauen Kapitalmarkts schützen. Anteile an geschlossenen Fonds werden als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes (KWG und WpHG) behandelt. Damit müssen Berater in einem Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) die Anleger über Risiken, Kosten und die Höhe der geflossenen Vermittlerprovisionen informieren.


Info von quirin Bank AG –
www.quirinbank.de
Foto von Rob Friedmann –
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