Rückführung des Garantieschirms

Die HSH Nordbank führt die von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gewährte Zweitverlustgarantie maßgeblich um eine Mrd. Euro auf nunmehr neun Mrd. Euro zurück. Eine entsprechende Vereinbarung wurde diese Woche zwischen der Bank und dem Garantiegeber mit Wirkung zum 9. März 2011 getroffen. Möglich geworden ist dieser Schritt dank der erfolgreichen Neuausrichtung der Kernbank sowie…


Die HSH Nordbank führt die von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gewährte Zweitverlustgarantie maßgeblich um eine Mrd. Euro auf nunmehr neun Mrd. Euro zurück.

Eine entsprechende Vereinbarung wurde diese Woche zwischen der Bank und dem Garantiegeber mit Wirkung zum 9. März 2011 getroffen. Möglich geworden ist dieser Schritt dank der erfolgreichen Neuausrichtung der Kernbank sowie des konsequent betriebenen Portfolioabbaus in der Restructuring Unit. Mit der Rückführung des Garantieschirms sinken die Aufwendungen der Bank für die Bereitstellung der Garantie um jährlich rund 40 Mio. Euro auf rund 360 Mio. Euro. Darüber hinaus wird die Bank die Möglichkeiten für eine weitere Teilreduzierung der Zweitverlustgarantie noch für dieses Jahr prüfen.

Die Parlamente der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein hatten mit Wirkung zum zweiten Quartal 2009 die Gewährung einer Zweitverlustgarantie durch die Länder über zehn Mrd. Euro für die HSH Nordbank beschlossen. Im Gegenzug entrichtet die HSH Nordbank eine Prämie von vier Prozent p. a. der ausstehenden Garantiesumme an die Länder. Bis zum Ende 2010 hat die HSH Nordbank für die Zweitverlustgarantie somit insgesamt rund 700 Mio. Euro an die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein gezahlt.

Info und Foto von HSH Nordbank – www.hsh-nordbank.de