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Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB: Das Urteil in Karlsruhe ist gefallen

Karlsruher Richter stellen sich gegen das höchste EU-Gericht und sehen die Billionen von Euro, die die Europäische Zentralbank seit 2015 in den Kauf von Staatsanleihen gesteckt hat, als teilweise verfassungswidrig an.


Das Urteil ist gefallen: Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB ist teilweise verfassungswidrig

In der Klage wurde der EZB vorgeworfen finanziell in Not geratene Staaten zu unterstützen und Wirtschafts- statt Währungspolitik zu betreiben. Geklagt hatten unter anderem der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler, der Ex-AFD-Politiker und AFD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Finanzprofessor Markus Kerber.

In dem Urteil heißt es: „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten“. Die Bundesregierung und der Bundestag haben die EZB-Beschlüsse wohl nicht geprüft und somit verstößt der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetz.

Wie geht es nun weiter? Da die Bundesbank aber als größter Anteileigner der Europäischen Zentralbank einen erheblichen Teil des Volumens der Staatsanleihe-Käufe stemmt, hat das somit schwerwiegende Folgen für die Handlungsfähigkeit der EZB und deren Programm. Das Ziel des Kaufprogramms ist eigentlich, die Konjunktur und die Inflation im Euroraum anzukurbeln. Wird das so jetzt noch möglich sein? Oder muss sich die EZB nun einen anderen Weg einfallen lassen?