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Ein Bekenntnis zu Fintechs und Innovation

Die Aufsicht muss eine Balance zwischen kundenorientierter Innovation und Risikomanagement finden.


Bildnachweis: iStock.com/Chinga_11

Spätestens seit dem Jahr 2013 sind auch in der deutschen Finanzbranche neue Spieler auf dem Feld zu beobachten. Fintechs drängen in den Markt und haben sich zunehmend etabliert – sei es als Wettbewerber von Banken oder als Kooperationspartner bisheriger Platzhirsche. Als wesentlicher Unterschied zwischen Fintechs und Banken ist festzuhalten, dass erstere sich einer Sichtweise bedienen, die den Verbrauchernutzen in den Mittelpunkt stellt. Demgegenüber steht bei Banken der Aspekt des Verbraucherschutzes im Fokus, was weitgehend auf regulatorische Vorgaben zurückzuführen ist.

Fintechs müssen regulatorisches Know-how aufbauen

Eine Vielzahl der in Deutschland tätigen Fintechs fungiert als Partner von Banken. In der Regel bedeutet dies eine Auslagerung von wesentlichen Aktivitäten seitens der Bank an das Fintech. Damit sind die Fintechs dem AT 9 der MaRisk zumindest mittelbar unterworfen. Will eine Bank ihren eigenen entsprechenden Verpflichtungen im Auslagerungsmanagement nachkommen, bleibt ihr nichts anderes übrig, als die kooperierenden Fintechs umfassenden Checks und Fragebögen zu unterziehen. Im Vergleich zu Banken selbst haben die Fintechs jedoch den Vorteil einer klar strukturierten IT-Landschaft sowie der Spezialisierung auf wenige Geschäftsaktivitäten, sodass sie den Anforderungen ihrer Bankpartner in der Regel schnell und ohne großen Aufwand nachkommen können. Die Bank tauscht in einem solchen Fall aufwendige Prozessaufnahmen im eigenen Haus gegen den Aufbau eines aktiven Auslagerungsmanagements.

Aber auch in umgekehrter Richtung besteht ein Auslagerungsverhältnis. Regelmäßig übernimmt das Fintech die Rolle des Kundenakquisiteurs und -betreuers, während die Bank teilweise als Produktpartner fungiert, in einer Vielzahl von Fällen aber auch „nur“ die eigene Bilanz (also im Endeffekt die Lizenz) dem Fintech für dessen Geschäftsaktivitäten zur Verfügung stellt. Die wesentlichen Risiken dieser Auslagerung bestehen für das Fintech im Bereich der operationellen Risiken (kundenorientierte Prozessabläufe) sowie in der Bereitschaft und der Fähigkeit der Bank, mit dem Wachstum des Fintechs mitzuhalten (Eigenkapitalausstattung sowie die Einhaltung der regulatorischen Kennzahlen seitens der Bank). Ein aktives Risikomanagement auf Fintech-Ebene ist damit unerlässlich. Auch wenn das Fintech nicht direkt die MaRisk zu erfüllen hat, können diese als Guideline für die eigene Zukunftssicherung dienen. Dies bedeutet aber auch, dass die Fintechs entsprechendes regulatorisches Know-how weiter aufbauen müssen, was deren bisheriger DNA eher entgegensteht. Auf Dauer wird aber auch dies dem Kundennutzen dienen.

Auch der Verbrauchernutzen muss berücksichtigt werden

Diese Entwicklung sollte aber auch einen Denkanstoß in Richtung der Aufsicht geben: Inwieweit will man auf regulatorischer Ebene das Prinzip eines umfassenden Verbraucherschutzes strikt beibehalten oder gibt es tatsächlich Ansätze, die eine Verknüpfung zwischen Verbraucherschutz und Verbrauchernutzen herbeiführen können? Die Einrichtung des Fintech-Referates bei der BaFin ist wie auch die regelmäßigen Roundtable-Veranstaltungen ein Schritt in die richtige Richtung. Wünschenswert ist ein ganz eindeutiges und klares Bekenntnis zur Unterstützung von Innovationen im Finanzsektor. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass die modernen Technologien unterstützend für ein modernes und zukunftsorientiertes Risikomanagement sein können und damit die Grundpfeiler der Aufsicht stärken.

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