Freitag, 29. August 2025

Banken werden EU-Marionetten

Deutliche Einschnitte in die Kundenwahl müssen Banken ab jetzt verzeichnen. Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzesentwurf verabschiedet, durch welchen Geldhäuser vorstellig gewordene Neukunden nur noch in Ausnahmefällen ablehnen dürfen. Somit werden Banken buchstäblich gezwungen, jedem sich rechtmäßig in Deutschland aufhaltenden Menschen die Eröffnung eines Girobasiskontos zu erlauben. Die Regierung in Berlin folgt mit diesem Erlass einer EU-Vorgabe im Bereich der Zahlungskontenrichtlinie. Das bedeutet im Klartext: Konnten Banken potentielle Kunden früher noch ablehnen, da diese noch nicht mal einen offiziellen Wohnort besaßen, reicht nun im Antrag auf die Kontoeröffnung die Adresse eines Bevollmächtigten oder Freundes, an den etwa wichtige Post versendet werden kann. Insbesondere in der aktuellen Flüchtlingskrise bedeutet dies, dass Asylsuchende – d.h. vor allem jene Menschen, deren zukünftiger Status noch nicht geklärt ist – ein Girokonto eröffnen können, solange keine Straftaten oder beispielsweise Zahlungsrückstände des Antragsstellers bekannt sind. Kritiker des Gesetzes beklagen nun eine erhöhte Gefahr im Bereich der Geldwäsche und des allgemeinen Finanzbetrugs.

Quelle: Handelsblatt

Bildnachweis Сергей Хакимуллин via istockphoto.de

Christian Grosshardt war zwischen 2014 und 2018 Redakteur im BANKINGCLUB und fungierte von Januar bis April 2018 als Chefredakteur von BANKINGNEWS. Während seines Studiums der Germanistik, das er mit dem Master of Arts abschloss, sammelte er bereits umfangreiche redaktionelle Erfahrungen als freier Mitarbeiter bei der Kölnischen Rundschau.

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