Prokon wirkt nach, nicht nur bei den 75.000 Anlegern, die einen Großteil ihrer Anlagen abschreiben müssen, denn auch Crowdfunding-Projekte unterliegen nun einer verschärften Kontrolle seitens des Gesetzgebers, seit am Freitag, den 10. Juli, das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft trat. Allerdings nahm die Bundesregierung hierbei Rücksicht auf junge Start-ups und fügte eine Reihe von Ausnahmen für Crowdfunding-Projekte ein. So müssen Projekte mit einem Finanzierungsvolumen von 2,5 Mio. Euro keine Wertpapierprojekts erstellen, aber ein Privatanleger darf maximal 10.000 Euro investieren.
Julian Achleitner war von 2014 bis 2016 Redakteur bei BANKINGNEWS.