Dienstag, 19. Mai 2026

Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente?

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot wird die Riester-Rente abgelöst. Damit wird die private Altersvorsorge in Deutschland reformiert. Wer förderberechtigt ist.  

Die private Altersvorsorge in Deutschland bekommt einen echten Neustart. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab dem 1. Januar 2027 ist das neue Altersvorsorgedepot abschließbar, kurz AV-Depot. Die Riester-Rente wird damit für Neuabschlüsse abgelöst, durch ein flexibleres, kapitalmarktorientiertes Modell mit echten Renditechancen. 

Was ist das Altersvorsorgedepot? 

Das AV-Depot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente: Die bisherige Kapitalgarantie fällt weg. Das Kapital kann zu 100 Prozent in Aktien, ETFs und Fonds investiert werden. Damit können deutlich höhere Renditen erzielt werden als mit den bisherigen Versicherungsprodukten. 

Es gibt zwei Varianten. Beim freien AV-Depot wählt man die Fonds selbst aus, ohne gesetzlichen Kostendeckel, aber mit der Möglichkeit, zum Beispiel einen MSCI-World-ETF mit rund 0,2 Prozent Gesamtkostenquote zu wählen.  

Das Standarddepot ist stärker reguliert, hat einen gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr und muss von jedem zertifizierten Anbieter verpflichtend angeboten werden. Zusätzlich soll ein staatlich organisiertes Standarddepot eingeführt werden, das sich an Sparer richtet, die keinem privaten Anbieter vertrauen wollen. 

Wer ist förderberechtigt? 

Das ist einer der größten Fortschritte gegenüber der alten Riester-Systematik.

Förderberechtigt sind: 

  • Arbeitnehmer mit Rentenversicherungspflicht 
  • Beamte 
  • Selbstständige und Freiberufler, erstmals vollständig einbezogen, unabhängig von einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

Voraussetzung ist ein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland. Damit sind grundsätzlich alle Erwachsenen mit Steuerpflicht förderberechtigt. Für Selbstständige ist das ein historischer Durchbruch, von der Riester-Förderung waren die meisten bisher ausgeschlossen. 

Wie hoch ist die staatliche Förderung? 

Die Förderung funktioniert anders als bei Riester. Statt einer festen Pauschale gibt es eine prozentuale Zulage, gestaffelt nach Eigenbeitrag: 

Eigenbeitrag pro Jahr Staatliche Zulage Maximale Zulage 
Bis 360 € 50 % (50 Cent je Euro) 180 € 
360 bis 1.800 € 25 % (25 Cent je Euro) 360 € 
Grundzulage gesamt  540 € 

Quelle: Altersvorsorgereformgesetz, verabschiedet 27. März 2026 

Wer jährlich 1.800 Euro einzahlt, bekommt also insgesamt 540 Euro Grundzulage vom Staat. Eigenbeitrag plus Zulage ergeben zusammen 2.340 Euro Gesamtanlage pro Jahr bei voller Ausnutzung der geförderten Grundstufe. Jährlich können bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Für Beiträge oberhalb von 1.800 Euro gibt es zwar keine direkten Zulagen mehr, aber der steuerliche Vorteil durch Steuerstundung bleibt erhalten. 

Zusätzlich gibt es zwei weitere Förderkomponenten: 

  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind bis zu 300 Euro pro Jahr. Der Staat verdoppelt Eigenbeiträge bis 300 Euro jährlich für das Kind, bereits ab 25 Euro monatlichem Sparbeitrag wird die volle Kinderzulage erreicht. 
  • Berufseinsteiger-Bonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Startbonus vom Staat.

Welche steuerlichen Vorteile bietet das AV-Depot? 

In der Ansparphase ist das AV-Depot steuerlich sehr attraktiv.

Die Vorteile sind:

  • Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. 
  • Auf Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen fällt während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer an. 
  • Es gibt keine Vorabpauschale wie beim normalen ETF-Depot. 
  • Umschichtungen innerhalb des Depots sind steuerfrei, Rebalancing kostet also keine Steuern. 

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der direkte Steuerabzug über Sonderausgaben oder die direkte Zulage vorteilhafter ist, und wendet die günstigere Variante an. Bei höheren Einkommen mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ist der Sonderausgabenabzug oft attraktiver als die direkte Zulage. Ein Rechenbeispiel: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Zulage ergibt sich eine Gesamtanlage von 2.340 Euro. Die Steuerersparnis bei 42 Prozent Grenzsteuersatz beträgt rund 983 Euro, übersteigt also die direkte Zulage von 540 Euro, und die Differenz von rund 443 Euro wird zusätzlich erstattet. 

In der Auszahlungsphase gilt nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Geburtstag möglich und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dieser im Rentenalter häufig niedriger ist als im Erwerbsleben, entsteht in der Praxis trotzdem ein Nettovorteil. 

AV-Depot, Riester oder normales ETF-Depot: Was ist besser? 

Ein direkter Vergleich hilft bei der Einordnung: 

 Riester AV-Depot Normales ETF-Depot 
Kapitalgarantie Ja Nein Nein 
Selbstständige förderberechtigt Nein Ja Ja 
Staatliche Grundzulage 175 € (fest) bis 540 € (gestaffelt) Keine 
Kinderzulage 185–300 € 300 € (100 % Förderung) Keine 
Abgeltungssteuer auf Erträge Keine Keine Ja (26,375 %) 
Vorabpauschale Keine Keine Ja 
Steuerfreie Umschichtungen Ja Ja Nein 
Auszahlung Verrentet, monatlich Ab 65, auch Auszahlplan möglich Jederzeit 
Kostendeckel Keiner 1 % beim Standarddepot Keiner 
Typische Kosten 1,5–2,5 %/Jahr 0,2–1,0 %/Jahr 0,05–0,5 %/Jahr 

Quelle: Altersvorsorgereformgesetz 2026 

Das AV-Depot schlägt die Riester-Rente in fast allen relevanten Punkten. Höhere Flexibilität, breitere Förderberechtigte und deutlich günstigere Kostenstrukturen sprechen eine klare Sprache. Gegenüber dem normalen ETF-Depot punktet das AV-Depot vor allem durch staatliche Förderung und steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Der Nachteil ist die eingeschränkte Liquidität, das Kapital ist bis zum 65. Geburtstag gebunden. 

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen? 

Ab 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz, alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Riester-Sparern stehen drei Optionen offen: 

Option 1: Vertrag ruhend stellen 

Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, es wird nichts mehr eingezahlt und es gibt keine neuen Zulagen. Das vorhandene Guthaben bleibt investiert, bisherige Zulagen bleiben erhalten. Diese Option eignet sich für Sparer, die Abschlusskosten bereits getilgt haben und parallel ein neues AV-Depot eröffnen wollen. 

Option 2: Guthaben ins AV-Depot übertragen 

Das ist in den meisten Fällen die empfehlenswertere Variante. Die wichtigsten Punkte: 

  • Die Übertragung ist förderunschädlich, bisherige Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. 
  • Ein formloser Antrag beim bisherigen Anbieter genügt, dessen Zustimmung ist gesetzlich nicht erforderlich. 
  • Wechselgebühr: maximal 150 Euro in den ersten fünf Vertragsjahren, danach kostenlos 
  • Nach dem Wechsel greift sofort die neue Fördersystematik. 
  • Kosten sinken von typischen 1,5 bis 2,5 Prozent bei Riester auf maximal 1,0 Prozent beim Standarddepot oder rund 0,2 Prozent beim selbst gewählten ETF. 

Option 3: Bestehenden Vertrag weiterführen 

Wer mit der Riester-Lösung zufrieden ist und die Kapitalgarantie schätzt, muss nichts ändern. Fortführung unter bisherigen Konditionen inklusive aller bisherigen Zulagen und Steuervorteile ist jederzeit möglich, es gibt keine Verpflichtung zum Wechsel. 

Für wen lohnt sich das AV-Depot besonders? 

Das AV-Depot ist nicht für jeden gleich attraktiv. Ein Überblick, wer am stärksten profitiert. 

Arbeitnehmer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen: 

Die 50-Cent-Förderung auf die ersten 360 Euro ist besonders attraktiv. Schon ein Sparbeitrag von 30 Euro monatlich löst die maximale Grundzulage auf dieser Stufe aus. Wer wenig verdient, bekommt verhältnismäßig viel vom Staat zurück. 

Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz: 

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent oder mehr macht die Günstigerprüfung den Sonderausgabenabzug lukrativer als die direkte Zulage. Das Depot lohnt sich vor allem durch die Steuerstundung und den Zinseszinseffekt auf unversteuerte Erträge über lange Laufzeiten. 

Selbstständige und Freiberufler: 

Erstmals echte staatliche Förderung ohne Umwege. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick: 

  • Volle Förderung unabhängig von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht 
  • Kombination aus Steuerstundung, Zulage und Kapitalmarktrendite ohne Garantiezwang 
  • Besonders attraktiv für PKV-versicherte Selbstständige ohne klassische Rentenabsicherung 

Familien: 

Kinderzulage und Frühstart-Rente lassen sich optimal kombinieren. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr, und ein frühzeitig eröffnetes Kinderdepot wächst dank Zinseszins über Jahrzehnte erheblich. 

Bestehende Riester-Sparer: 

Nicht kündigen, das würde zur Rückforderung der Zulagen führen. Stattdessen lohnt sich die Prüfung folgender Punkte: 

  • Nach fünf Vertragsjahren ist der Wechsel ins AV-Depot kostenlos. 
  • Alle bisherigen Zulagen bleiben bei der Übertragung erhalten. 
  • Günstigere Kosten und höhere Renditeerwartung sprechen in den meisten Fällen für einen Wechsel. 
  • Kapitalgarantie entfällt, wer diese bewusst schätzt, kann den bestehenden Vertrag weiterführen.

Die Frühstart-Rente: Altersvorsorge schon für Kinder 

Parallel zum AV-Depot wurde die Frühstart-Rente beschlossen. Ab dem sechsten Lebensjahr können Eltern für ihre Kinder ein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen. Der Staat zahlt dann monatlich zehn Euro automatisch ein, also 120 Euro pro Jahr, bis zur Volljährigkeit.  

Die staatliche Förderung läuft zwölf Jahre lang, vom sechsten bis zum 18. Geburtstag, und ergibt einen staatlichen Gesamtbetrag von 1.440 Euro. Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 werden rückwirkend berücksichtigt. 

Eltern können das Depot zusätzlich mit eigenen Beiträgen aufstocken. Das Kapital ist bis zum Renteneintritt zweckgebunden, Erträge bleiben bis zum Auszahlungsbeginn steuerfrei, und nach dem 18. Geburtstag kann das Depot privat weiter bespart und in einen regulären Altersvorsorgevertrag überführt werden. 

Was jetzt schon getan werden kann 

Ab Mitte 2026 können Anbieter ihre Produkte entwickeln und zertifizieren lassen. Der Marktstart ist der 1. Januar 2027.

Bis dahin lohnen sich folgende Schritte: 

  • Eigene Altersvorsorge-Situation analysieren und bestehende Riester-Verträge prüfen 
  • Angebote vergleichen, sobald sie verfügbar sind, Gesamtkostenquote unter 0,5 Prozent anstreben 
  • Nicht überstürzt handeln: Das staatliche Standarddepot abwarten, bevor voreilig ein teurer Anbieter gewählt wird 
  • Anbieterwechsel ist jederzeit möglich und in den ersten fünf Jahren auf maximal 150 Euro Gebühr begrenzt

Fazit: Die Reform, auf die viele gewartet haben 

Das Altersvorsorgedepot ist die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit der Einführung der Riester-Rente. Die Öffnung für Selbstständige, die höheren Renditechancen durch echte Kapitalmarktanlage, der gesetzliche Kostendeckel und die verbesserte Förderung für Geringverdiener und Familien sind echte Fortschritte.  

Die Reform hat auch Schwächen, vor allem die fehlende Teilfreistellung in der Auszahlungsphase und der im Vergleich zu günstigen ETF-Sparplänen immer noch hohe Kostendeckel von 1 Prozent beim Standarddepot.  

Trotzdem gilt: Wer bisher wegen Komplexität, Kosten oder fehlender Förderung auf private Altersvorsorge verzichtet hat, bekommt 2027 einen echten Neustart. 

Carlos Link-Arad ist Autor bei BANKINGNEWS und widmet sich in seinen Artikeln insbesondere den Bedürfnissen von Bankkunden. Sein Fokus liegt auf Themen wie Geldanlage, Personal Finance und der Gestaltung eines bewussten Umgangs mit Finanzen. Als Mitgründer von Finantio bringt er tiefgreifende Expertise mit und hat in unterschiedlichen Rollen Erfahrungen in der Finanz- und Fintech-Branche gesammelt.

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