Freitag, 17. April 2026
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Umsetzungsgedanken zum ZKG

Wer kein Girokonto besitzt und nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen kann, ist sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt. Ein fehlendes Girokonto wird schnell zur Hรผrde bei der Wohnungssuche oder auf dem Arbeitsmarkt. Dies betrifft vorwiegend Bรผrger aus sozial schwachen Bevรถlkerungsschichten. Das Zahlungskontengesetz ist eine nachvollziehbare Reaktion der Politik auf diesen Zustand.

Jetzt bleibt die Umsetzung in der Kreditwirtschaft spannend. Das Zahlungskontengesetz teilt sich in drei Bereiche auf. Zum einen soll ein Kontowechsel vereinfacht und beschleunigt und zum anderen die Informationspflichten sowie die Vergleichbarkeit der Entgelte fรผr ein Girokonto erhรถht werden. Zu guter Letzt beinhaltet es die Verpflichtung zur Erรถffnung eines Basiskontos fรผr jeden. Die ersten beiden Punkte sind bereits jetzt in der Praxis Usus. Allerdings werden die Gesetzesvorgaben den Kreditinstituten einiges an organisatorischen und EDV-technischen Aufwendungen bescheren: Beim Kontenwechsel innerhalb des Landes muss das neue Kreditinstitut die ein- und ausgehenden รœberweisungen und Lastschriften des alten Kontos รผbernehmen, bei grenzรผberschreitenden Kontowechseln รผber alle Kontobewegungen informieren. Der wirkliche Nutzen fรผr den Verbraucher sei hier einmal nicht nรคher betrachtet. Ein wirkliches Kosten-Nutzen-Verhรคltnis wรคre hier mit Sicherheit wรผnschenswert gewesen.

Das Konto fรผr jedermann ist da!

In der Praxis, insbesondere in der aktuellen Flรผchtlingsthematik, hat sich gezeigt, dass die bereits seit 1995 bestehende Selbstverpflichtung eines โ€žGirokontos fรผr jedermannโ€œ sich nicht bewรคhrt hat, da fast ausschlieรŸlich die Sparkassen und Volksbanken dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Die Privatbanken haben sich lediglich die Rosinen herausgepickt und stets salopp auf die Sparkasse verwiesen.

BuรŸgelder bei Nichteinhaltung der Vorgaben

Aus dieser Sicht ist es zu begrรผรŸen, dass nun Kreditinstitute kรผnftig niemandem mehr ein Girokonto verwehren dรผrfen. Hiermit haben nun auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsรคchlichen Grรผnden nicht abgeschoben werden dรผrfen (beispielsweise Flรผchtlinge), einen Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschรคftsfรคhig sein, also mindestens 18 Jahre alt sein. Das sogenannte Basiskonto muss die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie Bar-, Ein- und Auszahlungen auf Guthabenbasis ermรถglichen. Der Gesetzgeber hat fรผr dieses Basiskonto ein angemessenes Entgelt vorgesehen (was auch immer das zu bedeuten hat) sowie sehr eingeschrรคnkte Kรผndigungsmรถglichkeiten des Kreditinstituts (wenigstens gibt es noch die Mรถglichkeit). Dafรผr droht aber ein extrem empfindliches BuรŸgeld bei Nichteinhaltung bzw. Weigerung โ€“ bis zu EUR 300.000 pro Sachverhalt. Es bleibt spannend, ob die Deutsche Bank hierfรผr auch schon eine Rรผcklage bildet, um lieber US-rechtlichen Vorgaben den Vorrang zu geben.

Vom Grundsatz her ist der Schritt des Gesetzgebers nachzuvollziehen, nachdem es immer noch massive Probleme fรผr Mitmenschen gibt, ein in der heutigen Zeit zwingend notwendiges Girokonto zu erhalten. Die gleichzeitige Aufweichung der Vorgaben des Geldwรคschegesetzes in Bezug auf die Legitimation bedeutet allerdings, die Dose der Pandora zu รถffnen. Um dies einmal zu verdeutlichen: Es ist per Erlass zulรคssig, mit einem weiรŸen Blatt Papier (ohne Sicherheitsmerkmale) lediglich mit den persรถnlichen Angaben und einem Foto des Flรผchtlings sowie Unterschrift und Siegel der Auslรคnderbehรถrde ein Konto zu erรถffnen. Die bisherigen Dokumente waren zwar bis heute schon nicht wirklich Fรคlschungssicher, aber diese oben genannte Variante bedarf nun ehrlich nur noch eines PCs mit Internetanschluss.

Bundesregierung unterstรผtzt Verschleierung

Wie ernst nimmt die Bundesregierung das Thema Geldwรคsche und Bekรคmpfung von Terrorismus? Was hat sie aus den letzten Wochen und Monaten gelernt โ€“ โ€žTerrorist erรถffnete mehrere Konten als Flรผchtling in Deutschlandโ€œ? Die Affรคre mit den Panama-Papieren zeigte der ร–ffentlichkeit inklusive Regierung, wie wichtig die richtigen Namen der wirtschaftlichen Eigentรผmer sind. Und die Bundesrepublik Deutschland unterstรผtzt die Namensverschleierung?! Der wirtschaftliche Schaden im Zusammenhang mit Betrugshandlungen wird ebenfalls ausgeblendet.

WIR haben ja eine funktionierende Verteidigungslinie in der Kreditwirtschaft etabliert โ€“ die wird das schon irgendwie auffangen. Vielen Dank fรผr die Arbeitsplatzsicherung!

Patrick Haug ist Chief Compliance Officer bei der Sparkasse Hegau-Bodensee (ehem. Singen-Radolfzell) und betreibt die Homepage www.geldwaeschecompliance.de. Zuvor war er Konzernreferent fรผr Geldwรคsche-, Terrorismus- und Proliferationsprรคvention bei der NORD/LB.
Bildnachweis: Kirby Hamilton via istockphoto.com

Patrick Haug B.A., MBA, CPP, CFM ist Betriebswirt und seit April 2021 als Vice President bei der akabank fรผr Compliance und Geldwรคscheprรคvention tรคtig. Davor war er als Gruppengeldwรคschebeauftragte, MaRisk-Compliance-Beauftragter und Stabsbereichsleiter Compliance der Investitionsbank Brandenburg (ILB) tรคtig. Zuvor baute er in Funktion als Chief Compliance Officer (inkl. sรคmtliche Beauftragtenfunktionen) und Abteilungsleiter Compliance eine sog. integrierte Compliance (CMS) in der Sparkasse Hegau-Bodensee auf. Dabei umfasste dies neben der Kapitalmarkt-Compliance und Geldwรคsche- und Terrorismusfinanzierungsprรคvention auch das Themengebiet โ€žFinanzsanktionen/Embargoโ€œ, โ€žPrรคvention von sonstigen strafbaren Handlungen inkl. einem Anti-Korruptionsmanagementโ€œ und MaRisk-Compliance sowie Datenschutz und Informationssicherheit. Davor war Patrick Haug mehrere Jahre in der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) als Konzernreferent Geldwรคscheprรคvention, Terrorismusfinanzierung und Proliferation und im Rahmen der Auslagerung ebenfalls fรผr die Deutsche Hypothekenbank beschรคftigt. Ab Ende der 90er war er in verschiedenen Fรผhrungsverwendungen inkl. In-& Auslandseinsรคtzen bei den Streitkrรคften der Bundesrepublik Deutschland tรคtig.

Patrick Haug studierte zum einen Mathematik an der Fachhochschule Flensburg sowie Betriebswirtschaft in Braunschweig und an der Fachhochschule Harz in Wernigerode. Er ist Betriebswirt, Bachelor of Arts (B. A.) und Master of Business Administration (MBA). Des Weiteren absolvierte er an der Frankfurt School of Finance die Zusatzqualifikation zum Certifed Compliance Professional (CCP) und Certifed Fraud Manager (CFM). Aktuell studiert er Kriminologie an der Universitรคt Hamburg.

Weiterhin hรคlt er regelmรครŸig Vortrรคge zu den verschiedenen Compliance-Themen und ist Verfasser von wissenschaftlichen Fachbeitrรคgen und Fachbuchautor sowie Betreiber der Homepage "Geldwรคschecompliance". Darรผber hinaus war er bis Ende 2019 der Leiter der Fachgruppe Geldwรคsche-Compliance im Berufsverband der Compliance Manager (BCM).

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