Kundinnen und Kunden dürfen sich seit dem 1. März 2026 auf mehr Kontrollen ihrer Zahlungsein- und -ausgänge einstellen. Hintergrund dessen ist das Geldwäschegesetz (GwG), konkret die neue Geldwäschegesetzmeldeverordnung (GwGMeldV), welche bundeseinheitliche Vorgaben für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz schafft. Zu den meldepflichtigen Akteuren gehören hier Banken und Versicherungen, Immobilienmakler und Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie in bestimmten Fällen auch Rechtsanwälte.
Was genau hat es nun aber mit dem GwG-Update auf sich?
Banken und andere Wirtschaftsinstitutionen sind nun dazu verpflichtet, ein besonderes Augenmerk auf hohe Zahlungseingänge beziehungsweise ungewöhnliche Transaktionsmuster (auch Bareinzahlungen), internationale Überweisungen sowie Buchungen ohne aussagekräftigen oder mit humoristischen Verwendungszweck zu setzen. Seitens der Kundinnen und Kunden besteht kein Handlungsbedarf, eher die Empfehlung, sich gut auf etwaige Nachfragen ihrer Bank vorzubereiten: Aufbewahrung von Rechnungsnachweisen, gewissenhafte Dokumentation von Bargeldeinzahlungen, sowie sachliche und zügige Antworten, um den Prüfprozess problemlos abzuwickeln.
Auffälligkeiten sollen folglich bei der Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden. Dabei handelt es sich um eine unabhängige deutsche Behörde, die fragwürdige Finanztransaktionen auswertet. Um die Verarbeitung dieser Informationen zu erleichtern, setzt die GwGMeldV nicht nur inhaltliche, sondern auch formelle Standards für die Verdachtsmeldungen, die bundesweit gelten sollen. Für Finanzinstitute bedeutet dies die Modernisierung ihrer IT-Systeme. Außerdem sollen Verdachtsmeldungen ausschließlich im XML-Format über das goAML-Portal oder das Web-Portal der FIU eingereicht werden, ebenso wie Details zu den fallbeteiligten Personen und ein hausinternes Aktenzeichen. Das bedeutet aber auch, dass Kundendaten regelmäßig aktualisiert werden müssen.
Verschärfte Vorschriften
Wird ein geprüfter Fall als kritisch eingeordnet, leitet die FIU diese an Staatsanwaltschaften, Landeskriminalämter oder Steuerbehörden weiter. Auch hier gelten nun verschärfte Vorschriften: Nach einer Meldung hat eine Bank binnen 21 Kalendertagen Bescheid zu geben, ob es sich bei einem Fall tatsächlich um ein erhöhtes Risiko handelt. Darüber hinaus sprach ein älterer Gesetzesentwurf der FIU zu, vorschriftswidrige Verdachtsmeldungen zurückzuweisen und sogar ein Bußgeld zu verhängen. Hier hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jedoch Einspruch erhoben und den Punkt als rechtswidrig befunden – mit Erfolg. Doch die BRAK steht der neuen Verordnung nach wie vor auch kritisch gegenüber, was sie im März 2026 in einem Statement kundtat: „Es erschließt sich jedoch nicht, wie Bewertungen und Reaktionen auf Verstöße gegen Verpflichtungen einerseits harmonisiert werden sollen, aber gleichzeitig im Ermessen der einzelnen Aufseher stehen.“
Ziel der GwGMeldV ist es, Wirtschaftskriminalität in Form etwa von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung früher zu enttarnen. Die Handlungsnot ist akut, so verkündete das Bundeskriminalamt, dass 2024 im Vergleich zu 2023 ein Zuwachs von annähernd 60 Prozent (57,6 %) an Wirtschaftsdelikten verzeichnet wurde. Insgesamt belaufen sich die Schäden auf rund 2,76 Milliarden Euro. Dabei sollen sich besonders viele Betrugsfälle im Gesundheitswesen zugetragen haben. Das sind Zahlen, die regulatorische Präzisionsarbeit umso dringlicher machen.
Letztlich kann die GwGMeldV als Vorbereitung auf die europäische Anti-Money-Laundering-Verordnung (EU-AML-VO) betrachtet werden: Ab dem 10. Juli 2027 soll diese in Kraft treten und damit auch das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) größtenteils ablösen. Das Verfehlen einer schrittweisen Anpassung kann sich an diesem Punkt keine Bank leisten, denn die regulatorische Gesamtentwicklung rund um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verspricht komplexer und anspruchsvoller zu werden.
Fiona Gleim absolvierte von August 2021 bis Dezember 2022 ihr redaktionelles Volontariat bei der BANKINGCLUB Plattform GmbH und ist seitdem auch als festes Redaktionsmitglied beschäftigt. Davor schloss sie ihren Bachelor of Arts an der Universität Kassel ab.

