Ware gegen Bargeld: Das ist seit Jahrhunderten die erste Regel beim Handel. Doch der Ruf, bargeldlos zu bezahlen wurde 1876 auch in Deutschland laut. Nach der Grรผndung der Deutschen Reichsbank 1875 gab es zwar bereits den flรคchendeckenden Giroverkehr, doch nicht alle konnten ihn nutzen. Nur reiche Bรผrger und groรe Unternehmen konnten diese Zahlungsweise wirklich verwenden. Der Mann von der Straรe hingegen hatte keinen Zugang dazu. Der Grund: Um ein Konto einrichten zu kรถnnen, brauchte man mindestens 1.000 Mark.
Erst die Deutsche Reichspost, gegrรผndet 1871, begann den Zahlungsverkehr auch fรผr die โkleinen Leuteโ zu ermรถglichen. Die ersten Bemรผhungen, รberweisungs- und Scheckverkehr fรผr die Allgemeinheit leicht zugรคnglich zu machen, wie ein erster Gesetzentwurf von 1885 es versuchte, wurden zunรคchst abgewiesen. Doch als die Einfรผhrung des Postschecks in Bayern, Baden-Wรผrttemberg und รsterreich gelang, begann auch die Einleitung der neuen Bezahlweise im Reichsgebiet.
13 Postรคmter im ganzen Land
Um die neue Zahlungsmethode umzusetzen, wurden Postscheckรคmter im gesamten Land eingerichtet. Neun im Reichsgebiet, drei in Bayern und eines in Baden-Wรผrttemberg. Doch ihre Funktion wurde auf den reinen Zahlungsverkehr beschrรคnkt, sodass keine Konkurrenz mit dem deutschen Sparkassenwesen entstand.
Zugang zu dem neuen Zahlungsverkehr und dem Postscheck hatten laut der Postscheckverordnung, die am 1. Januar 1909 eingefรผhrt wurde, Personen, Firmen oder Behรถrden. Allerdings musste dazu ein Antrag gestellt werden, damit ein Konto im Postscheckamt erรถffnet wurde. Die Zustรคndigkeiten wurden รผber den Wohnort geklรคrt, jedoch konnte ein Kunde auch bei einem anderen oder gleich bei mehreren Postรคmtern Konten erรถffnen und Zahlungen รผber einen Postcheck durchfรผhren.
Deutsche Reichspost als vertraute Anlaufstelle
Alle Bรผrger sollten die Mรถglichkeit haben bargeldlos zu bezahlen und Erspartes sollte auf die Bank gebracht werden. Dieses Ziel hatte das Postgesetz, das Kaiser Wilhelm im Jahre 1909 beschloss. Doch die Skepsis der Menschen war groร. Dabei gab es viele Vorteile: Zahlungen ohne Bargeld waren weitaus kostengรผnstiger und die Deutsche Reichspost bot die Mรถglichkeit, flรคchendeckend Menschen zu erreichen. Wer es gewohnt war Pakete und Briefe zu verschicken, kannte die Poststellen und verband ein gutes Image mit der Post. Dieses Vertrauen sollte nun auf den รberweisungsverkehr und das bezahlen mittels Postscheck abstrahlen und den Menschen die Angst nehmen.
Wรคhrend Unternehmen die praktische Methode zunehmend nutzten und lieber einen Postscheck anstelle von Bargeld versandten, hielten sich Privatpersonen zunรคchst noch davon fern. Die Unsicherheit, ob eine Karte mit Zahlen tatsรคchlich bares Geld flieรen lassen konnte, war groร. Doch die Zahlen sprachen eine klare Sprache. Bereits 1935 brach die Kontenanzahl durch die Millionengrenze.
Leistungen und Gebรผhren
Waren es vor der Postscheckverordnung noch 1.000 Mark, die auf dem Konto angelegt werden mussten, reichten danach bereits 100 Mark aus. Diese Reduzierung ermรถglichte es vielen Menschen ein Konto zu erรถffnen und den, zu der Zeit revolutionรคren, bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die sogenannte Stammablage war ein festgelegter Betrag, der auf dem Konto verbleiben musste, doch alles Guthaben darรผber hinaus, konnte frei genutzt werden. รberweisungen wurden als Formulare in Briefen versandt und Auszahlungen als Scheckformulare ausgegeben.
Doch auch Gebรผhren gehรถrten zum Alltag. Wurde eine Zahlkarte genutzt, um Bargeld einzuzahlen, fielen je nach Betrag einige Pfennige an Zahlungsgebรผhren an und รberweisungen kosteten drei Pfennig. Dennoch wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr immer populรคrer.
Vom Postscheck zur Girokarte
Im Laufe der Jahre gab es viele รnderungen des Postscheckgesetzes. Gebรผhren wurden mal erhรถht oder gesenkt und am 1. Oktober 1950 kam die Einfรผhrung des Dauerauftragdienstes hinzu. Seit dem 1. Juli 1954 wurden die Postscheckgebรผhren durch die Verordnung fรผr Gebรผhren im Postwesen geregelt und 1970 wurde sie auรer Kraft gesetzt. Bis heute gelten die neue Postscheckordnung (BGBI. S. 1057) und die Postscheckgebรผhrenordnung (BGBI. S. 1057). Erst durch diese Verordnungen war es mรถglich, mit elektronischen Daten zu arbeiten und das Bezahlen durch Girokarten zu nutzen.
Und wie wird die Zukunft des Zahlungsverkehrs aussehen?
Wie sind eigentlich die aktuellen Payment-Trends? Auch wenn viele am Bargeld hรคngen und ebenso viele Menschen gegen die Abschaffung des Bargelds sind โ klar ist: Bargeld ist out. Selbst an der Kasse bezahlen immer mehr Menschen per Karte, mit dem Handy oder gleich mit einem implantierten Datenchip in der Haut. Plattformen wie Google oder Apple bieten bereits Konten an und Banken haben neue Konkurrenz. Der Zahlungsverkehr wird sich immer weiter verรคndern. Die Frage ist nur: Wie?


