In der Klage wurde der EZB vorgeworfen finanziell in Not geratene Staaten zu unterstรผtzen und Wirtschafts- statt Wรคhrungspolitik zu betreiben. Geklagt hatten unter anderem der frรผhere CSU-Politiker Peter Gauweiler, der Ex-AFD-Politiker und AFD-Grรผnder Bernd Lucke und der Berliner Finanzprofessor Markus Kerber.
In dem Urteil heiรt es: โBundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutretenโ. Die Bundesregierung und der Bundestag haben die EZB-Beschlรผsse wohl nicht geprรผft und somit verstรถรt der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetz.
Wie geht es nun weiter? Da die Bundesbank aber als grรถรter Anteileigner der Europรคischen Zentralbank einen erheblichen Teil des Volumens der Staatsanleihe-Kรคufe stemmt, hat das somit schwerwiegende Folgen fรผr die Handlungsfรคhigkeit der EZB und deren Programm. Das Ziel des Kaufprogramms ist eigentlich, die Konjunktur und die Inflation im Euroraum anzukurbeln. Wird das so jetzt noch mรถglich sein? Oder muss sich die EZB nun einen anderen Weg einfallen lassen?

