Erfassen, dokumentieren, analysieren und wenn es nรถtig ist, eingreifen: Der Sinn des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist es, die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferketten zu gewรคhrleisten. Alle Unternehmen ab einer Grรถรe von 3.000 Beschรคftigten sind seit Jahresbeginn dazu verpflichtet, ihre Lieferanten zu durchleuchten. Ab 2024 wird die Bemessungsgrenze auf 1.000 Angestellte gesenkt. Doch die Unsicherheit seitens der Unternehmen ist unverรคndert groร.ย
Zwei Umfragen, ein Ergebnis
Die Software-Dienstleister Coupa und IntegrityNext verรถffentlichten hierzu zeitgleich jeweils eine eigene Umfrage. Erstere beauftragten das Marktforschungsinstitut Sapio Research mit der Durchfรผhrung. In die Ergebnisse flossen die Einschรคtzungen von etwa 100 Fรผhrungskrรคften aus Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschรคftigten ein. Demgegenรผber nutzte IntegrityNext seine Kooperation mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME). Ihre Studie basiert auf den Angaben von insgesamt 250 Verbandsmitgliedern variierender Grรถรe.ย
Trotz unterschiedlicher Methodik beziehungsweise Stichprobenumfang kommen die beiden Umfragen zu einem sehr รคhnlichen Ergebnis. Unternehmen sind mit der Einhaltung der Vorgaben รผberfordert und suchen nach Lรถsungswegen, um Sicherheit zu gewinnen. Die Frage, die diese grundsรคtzliche Selbsteinordnung am besten zusammenfasst, stammt aus der Umfrage von IntegrityNext und BME. Hiernach bekrรคftigen lediglich vier Prozent aller Teilnehmer, organisatorisch gut vorbereitet zu sein. รberwรคltigende 70 Prozent sagen hingegen, dass sie eher schlecht bis sehr schlecht gewappnet seien.ย
Licht ins Dunkel der Lieferketten
Nun lassen sich Unsicherheiten natรผrlich nicht auf einzelne Faktoren reduzieren. Schlieรlich arbeiten die betroffenen Konzerne weder alle im selben Geschรคftsfeld noch stรผtzen sie sich auf die gleichen Lieferketten. Wรคhrend der eine seine Rohstoffe aus Afrika oder Sรผdamerika bezieht, kauft der andere notwendige Zwischenprodukte in China oder den USA. Gleichwohl zeigt sich, dass die Implementierung des neuen Gesetzes insbesondere an zwei Stellen zu Problemen fรผhrt. Sowohl hinsichtlich der Transparenz bei den Lieferanten als auch bei der Verfรผgbarkeit von Daten besteht ein Defizit, welches das Reporting sowie die Risikoanalyse erschwert.ย
Laut IntegrityNext haben gerade einmal 13 Prozent der befragten Unternehmen ein vollstรคndiges Bild รผber die Menschenrechtsstandards ihrer Zulieferer. Mit Blick auf die Gรผltigkeit des LkSGs ist das ein durchaus ernรผchternder Wert. Daran dรผrfte die mittlere Summe an Geschรคftspartnern einen nicht unerheblichen Anteil haben. Auf ein Netzwerk von รผber 6.000 Lieferanten greift der durchschnittliche Kunde des Software-Dienstleisters zurรผck. Eine drei- oder vierstellige Zahl an Lieferketten zu รผberwachen, kann allerdings selbst ein Groรunternehmen allein auf sich gestellt kaum bewerkstelligen.ย
Hinzu kommt bei etlichen Unternehmen jedoch eine weitere Hรผrde: der eigene Datenbestand. So gab ein Drittel der Teilnehmer aus der Coupa-Befragung an, nicht genau beziffern zu kรถnnen, wie viele Lieferanten das Unternehmen habe. Inkompatible Datensรคtze und digitale Parallelstrukturen kommen ans Licht und zeigen den Verantwortlichen auf, wie groร der Handlungsbedarf mitunter ist. In solchen Fรคllen zwingt das neue LkSG รผberfรคllige Modernisierungen vorzunehmen und verpasst dem Standort Deutschland auch einen Anschub in Sachen Digitalisierung. Insofern ist das LkSG auch als Prozess zu betrachten. Und wie heiรt es so schรถn: Der Weg ist das Ziel.ย
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Milan Herrmann ist ehemaliger Redakteur beim BANKINGCLUB.

