In den vergangenen Wochen hat die BaFin gleich mehrere regulatorische Impulse gesetzt. Der LSI-Stresstest 2026 wurde grundlegend überarbeitet. Die 9. MaRisk-Novelle liegt seit dem 1. April im Konsultationsentwurf vor. Und mit der neuen Allgemeinverfügung zu den Geschäftsguthaben bei Kreditgenossenschaften hat die BaFin ein weiteres Signal gesetzt. Drei Impulse, eine Richtung. Was zunächst nach einem erheblichen Bürokratieabbau klingt, ist zwar ein guter Schritt, aber noch kein ausreichender.
Was die Maßnahmen konkret bedeuten
Beim LSI-Stresstest 2026 liegt die Wirkung im Detail: Gut kapitalisierte Institute mit geringem Risikoprofil erhalten künftig keine zusätzliche Eigenmittelempfehlung mehr. Eine Anforderung, die bisher pauschal griff, wird damit direkt an die tatsächliche Risikolage geknüpft.
Die 9. MaRisk-Novelle geht strukturell weiter:
- Das Regelwerk ist von 122 auf 82 Seiten geschrumpft.
- Erstmals gibt es eine klare Klassifizierung in drei Größenklassen mit entsprechend abgestuften Anforderungen.
- Öffnungsklauseln wurden erweitert und vereinfacht.
- Banken unter direkter EZB-Aufsicht fallen künftig ganz aus dem Anwendungsbereich heraus.
Das Risikoprofil eines Instituts wird damit zum Maßstab.
Was darüber hinaus wünschenswert ist
Das sind konsequente Schritte Richtung Proportionalität, die ausdrücklich zu begrüßen sind. Banken, die solide aufgestellt sind, bekommen mehr Spielraum zur eigenverantwortlichen Steuerung. Kapazitäten fließen dorthin, wo sie tatsächlich gebraucht werden: ins Kerngeschäft.
Es gibt dennoch Punkte, an denen die neuen Erleichterungen zu kurz greifen. Bei Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP), Risikoinventur und Kapitalplanung bleiben die Anforderungen für alle Institute weitgehend gleich aufwendig.
Dabei ist ein regional tätiges Haus mit überschaubarem Geschäftsmodell und begrenzten Ressourcen nicht dasselbe wie ein systemrelevantes Großinstitut. Wer weniger systemisches Risiko trägt, braucht eine andere Ausprägung der Anforderungen. Nicht zwingend weniger Regulierung, aber eine, die zum jeweiligen Geschäftsmodell und Risikoprofil passt. Was von der BaFin hier wünschenswert wäre, ist genau das: differenziertere Maßstäbe, die dieser Realität Rechnung tragen.
Verschärfter Blick auf Governance
Während die BaFin auf der einen Seite abbaut, schaut sie auf der anderen genauer hin als je zuvor. Wer in Kreditinstituten Entscheidungen trifft und wie Verantwortung organisiert ist, steht zunehmend im Fokus der Aufsicht. Fit & Proper, Mapping of Duties, ESG als Vorstandsaufgabe – die 9. MaRisk-Novelle enthält hierzu konkrete Ausführungen, flankiert von der Umsetzung der sechsten Überarbeitung der Capital Requirements Directive (CRD VI) in nationales Recht durch des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG). Governance und ESG müssen tief in der Führung eines Instituts verankert sein. Führungsgremien müssen die Risiken ihrer Institute wirklich verstehen und steuern können. Verantwortung muss dort liegen, wo sie hingehört.
Governance-Anforderungen werden nur dann zum Problem, wenn sie zu formalen Dokumentationspflichten werden, die Aufwand erzeugen, aber keine Steuerungswirkung entfalten. Auch hier gilt daher dasselbe Prinzip: mit Augenmaß, proportional zum Risikoprofil des jeweiligen Instituts.
Was echte Proportionalität bedeutet
Risikoorientierung bedeutet, Anforderungen dort zu verschärfen, wo Risiken es erfordern, und dort zu reduzieren, wo das Risikoprofil es erlaubt. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.
Bei der wirksamen Umsetzung sind daher alle Akteure gleichermaßen gefordert: Kreditinstitute, die ihre rechtmäßigen Spielräume nutzen, Wirtschaftsprüfer, deren Prüfungsgegenstand zeitnah mit den regulatorischen Anforderungen synchronisiert werden muss, und eine Bankenaufsicht, die den nun eingeschlagenen Weg konsequent weitergeht.
Sicherheit im Finanzsystem ist nicht verhandelbar. Genauso wenig sollte es hingenommen werden, dass Banken mehr reguliert sind als nötig. Wer Institute mit administrativem Aufwand bindet, der ins Kerngeschäft gehört, schwächt am Ende genau das, was Stabilität erst ermöglicht: funktionsfähige, gut aufgestellte Banken.
Die BaFin geht bereits viele richtige und wichtige Schritte. Dennoch stehen wir erst am Anfang und brauchen eine noch viel differenziertere Regulierung.
David Peters ist seit dem 1. Januar 2022 Vorstandsmitglied des Verbandes der PSD Banken e. V. und verantwortlich für Prüfungs- und Zukunftsthemen. Als Wirtschaftsprüfer mit langjähriger Erfahrung im genossenschaftlichen Bankwesen verbindet er präzises Prüfhandwerk mit einem offenen Blick für technologische Möglichkeiten und der Führung komplexer Stakeholder-Strukturen.
Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann, begann er seine Karriere bei der Sparkasse KölnBonn. Im Anschluss war er als Steuerreferent in der Konzernsteuerabteilung tätig, bevor er knapp sieben Jahre lang als Prüfer für den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband eingesetzt war. Es folgte der Wechsel zum Sparkassenverband Niedersachsen, wo er als stellvertretender Leiter der Prüfungsstelle die personelle Verantwortung für etwa 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 39 angeschlossenen Sparkassen trug. Zeitgleich war er verantwortlich für die Abteilung Rechnungslegung und Unternehmenssteuern beim Sparkassenverband.

