Montag, 09. Mรคrz 2026
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Die Entourage von politisch exponierten Personen als Bankkunden

Im Schweizer Geldwรคschereigesetz (GwG) wird die Entourage wie folgt definiert: โ€žAls politisch exponierten Personen nahestehend gelten natรผrliche Personen, die Personen nach Abs. 1 aus familiรคren, persรถnlichen oder geschรคftlichen Grรผnden erkennbar nahestehenโ€œ (Art. 2a Abs. 2 GwG).

Als essentiell wichtig erscheint mir hier das Attribut โ€žerkennbarโ€œ, welches der Bank unterstรผtzend ermรถglicht, den erwรคhnten Personenkreis zwar grundsรคtzlich zu erkennen, diese die Pflicht aber nur mit zumutbaren Mitteln zu erfรผllen hat. Eine Eruierung der erkennbar Nahestehenden dรผrfte sich darin erschรถpfen, dass รถffentliche Quellen und Datenbanken dies belegen, interne Informationen darรผber vorliegen oder die persรถnliche Verflechtung allgemein bekannt ist.

Es liegt in der Natur der Sache, insbesondere wenn eine Bank ihre PEP nur mittels automatischen Abgleichs des Kundenstamms mit den PEP-Listen eruiert, dass die Entourage einer PEP, insbesondere die nicht gelisteten Personen, wohl nur mittels manueller Recherche erkannt werden kann. Es wird somit ein Initialalert einer PEP vorausgesetzt, welcher eine Abklรคrung in Gang setzt, anlรคsslich welcher der โ€žDunstkreisโ€œ der PEP zu erfassen versucht wird. Sollte also eine Bank keine Geschรคftsbeziehung mit einer bestimmten PEP fรผhren, jedoch deren Tochter im Kundenstamm haben, so dรผrfte eine gehรถrige Erkennung schwerfallen, es sei denn, die Tochter wรคre vom Listen-Provider der betroffenen Bank als Entourage einer PEP erkannt und gelistet worden, oder die Tochter gรคbe von sich aus Informationen รผber ihren politisch exponierten Vater ihrem Kundenberater preis. Letzterer mรผsste im Rahmen seiner Tรคtigkeit dazu verpflichtet sein, Wahrnehmungen solcher Art an die Compliance-Abteilung der Bank zu melden.

Familiรคr einer PEP nahestehend dรผrften mindestens alle direkten Familienangehรถrigen der PEP sein sowie deren Ehefrau, Kinder und Geschwister (vgl. FAQs on PEPs der Wolfsberg Group aus dem Jahr 2008). Als Angehรถrige gelten somit nicht nur blutsverwandte, sondern auch angeheiratete, adoptierte oder gleichartig verbundene Angehรถrige (vgl. FATF Guidance PEP, Recommendations 12 and 22 vom Juni 2013).

Geschรคftlich einer PEP nahestehend dรผrften in erster Linie die allgemein รถffentlich bekannten engen Geschรคftsfreunde sein sowie auch die persรถnlichen Berater der PEP. Insbesondere von Belang sind die Finanzberater der PEP oder jene relevanten Personen, welche fรผr die PEP maรŸgeblich im Finanz- und Treuhandbereich tรคtig sind (vgl. FAQs on PEPs der Wolfsberg Group aus dem Jahr 2008). Insgesamt dรผrfte es sich somit โ€“ nach meiner Auffassung und aufgrund der Lehrmeinungen โ€“ bei den geschรคftlich einer PEP nahestehenden Personen aggregiert ausschlieรŸlich um solche handeln, bei welchen die Beziehung kumulativ a) erkennbar nahe ist; b) bekannt ist; c) unรผblich eng ist; d) die Beeinflussung tatsรคchlich gegeben oder Beeinflussbarkeit mindestens zu erwarten ist; und e) die Betroffenen auรŸerordentlich gut profitieren lรคsst.

Neben familiรคr und geschรคftlich einer PEP nahestehenden Personen spricht das Schweizer GwG explizit zudem von persรถnlich einer PEP nahestehenden Person. Dieser Begriff dรผrfte jene Personengruppe umschlieรŸen, welche weder zur Familie der PEP noch zu deren Geschรคftspartnern gehรถrt, jedoch eine anderweitige beeinflussende Rolle einnimmt oder mindestens potentiell einnehmen kรถnnte. Denkbar wรคren nach meiner Meinung insbesondere und nicht abschlieรŸend: a) enge Freunde und Vertraute; b) Kommilitonen und Mentoren aus frรผheren oder gegebenenfalls aktuellen Studien- bzw. Weiterbildungszeiten; c) persรถnliche Finanz-, Steuer-, Lebens- und Gesundheitsberater; und d) enge gemeinsame Club-/Vereinsmitglieder aus etwa Serviceclubs oder Sportvereinen. Um den Kreis der persรถnlich nahestehenden Personen vernรผnftig eingrenzen zu kรถnnen, muss die Rolle der betreffenden Person sicherlich auch hier offenkundig und รถffentlich nachvollziehbar eine tatsรคchlich beeinflussende sein.

Es kann nach meiner Meinung insgesamt nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass der gesamte Personenkreis um eine PEP gleichmรครŸig einen hohen Einflussbereich darstellt. Es bedarf stets der Wรผrdigung des Einzelfalls, ob eine Person, welche dem persรถnlichen Lebensbereich einer PEP zugerechnet werden kann, tatsรคchlich als politisch exponiert im Sinne einer Entourage gilt.

Disclaimer:
Der Inhalt des vorliegenden Artikels ist die persรถnliche Meinung des Autors. Die Informationen entsprechen sinngemรครŸ dem entsprechenden Kapitel in der Master-Thesis โ€žRechts- und Reputationsrisiken fรผr Banken bei Geschรคftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEP)โ€œ, geschrieben vom Autor im Rahmen des Studiengangs MAS in Business Law an der FFHS und eingereicht am 20. Juni 2016.

Andrรฉ Blum hat in der Schweiz zuerst Business Administration und anschliessend Business Law studiert. Er arbeitet seit รผber zwei Jahrzehnten in der Finanzbranche โ€“ dies zuerst fรผr die Schweizer Finanzmarktaufsicht und dann fรผr Banken im Compliance Bereich. Aktuell arbeitet er als Head of Sanctions, Conduct & Product Compliance (Regulatory Counsel) fรผr eine Schweizer Bank. Wohnhaft ist er in Zรผrich.

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