Donnerstag, 05. Mรคrz 2026
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Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes in der Bankenbranche

Eines der wohl wichtigsten Themen in den Compliance-Abteilungen aller deutschen Unternehmen ist derzeit die Umsetzung des Gesetzes รผber die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten โ€“ kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Um auf diesen Stichtag vorbereitet zu sein, bedarf es dringend รœberlegungen, wie die von dem neuen Gesetz geforderten menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und das damit verbundene Risikomanagement angemessen in die Praxis umgesetzt werden kรถnnen.

In der Literatur zum LkSG wird dieses oft als gesetzliches Novum fรผr die Compliance-Praxis postuliert. Denn tatsรคchlich gibt es derzeit im deutschen Recht keine konkreten Vorgaben, wie ein effektives Compliance-Management-System (CMS) auszugestalten ist. Auch gibt es โ€“ neben den Anforderungen des Geldwรคschegesetzes (GWG) โ€“ keine gesetzliche Anforderung zur Durchfรผhrung einer Vertragspartner Due Diligence, geschweige denn deren Ausweitung auf mittelbare Zulieferer.

Doch inwieweit sind die von Banken anzuwendenden internen SicherungsmaรŸnahmen durch das LkSG auszuweiten beziehungsweise zu verschรคrfen โ€“ zumal fรผr Kreditinstitute ohnehin bereits strengere geldwรคscherechtliche Anforderungen gelten?

Bestehende Prozesse intelligent nutzen

Vergleicht man das LkSG mit dem GWG, so kรถnnen bereits auf den ersten Blick zahlreiche Parallelen festgestellt werden, welche die Umsetzung in der Praxis erleichtern kรถnnen. Bei beiden Gesetzen spielt der risikobasierte Ansatz eine zentrale Rolle und auch die Systematik der anzuwendenden internen SicherungsmaรŸnahmen รผberschneidet sich in weiten Teilen.
Und beide fordern neben einem Risikomanagement und einer Risikoanalyse eine konkrete Zustรคndigkeit.

Zudem sind Prรคventions- sowie gegebenenfalls erforderliche AbhilfemaรŸnahmen bei VerstรถรŸen im Unternehmen zu verankern. All diese MaรŸnahmen und Vorgehensweisen sind dabei mit nicht unerheblichen Dokumentationspflichten verbunden. In dieser Hinsicht muss also nicht das Rad neu erfunden werden. Vielmehr sollten bereits bestehende Prozesse intelligent genutzt werden, indem man diese durch die zusรคtzlichen Perspektiven des LkSG erweitert.

Fรผr die Umsetzung in der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, die zusรคtzlichen Risikofaktoren des LkSG in die Risikobewertung beim Kunden-Onboarding-Prozess mit aufzunehmen. รœberdies gilt es, die mittelbaren Zulieferer im Rahmen des KYC-Prozesses unter Beachtung der im Gesetz genannten Kriterien ebenfalls mit einzubeziehen. SchlieรŸlich mรผssen bei einer GroรŸkreditvergabe mit entsprechender Einflussmรถglichkeit auch die Beziehung zum Endkunden des Kunden sowie die nachgelagerten Stufen der Lieferkette erfasst und analysiert werden. Dies wird in der Bundesdrucksache zum LkSG klargestellt.

Details zur Anti-Geldwรคsche-Strategie

Neben den sich รผberschneidenden Sorgfaltspflichten der beiden Gesetze weist der Anforderungskatalog des LkSG noch einen รœberhang an zusรคtzlichen Sorgfaltspflichten auf. So ist etwa die Abgabe und Verรถffentlichung einer Grundsatzerklรคrung verpflichtend, welche die zu entwickelnde Menschenrechtsstrategie des Unternehmens enthรคlt.
Die Abgabe einer solchen Erklรคrung wird vom GWG zwar aktuell nicht gefordert, in der Praxis lassen sich aber auf zahlreichen Websites von Finanzinstituten zumindest Informationen zur Thematik der Geldwรคscheprรคvention finden. Vor allem bei den deutschen GroรŸbanken ist zudem der aktuelle Wolfsberg Questionnaire einsehbar, aus dem Details zur jeweiligen Anti-Geldwรคsche-Strategie entnommen werden kรถnnen.

Abgesehen davon wird bei jedem deutschen Finanzinstitut, zumindest intern, eine Grundsatzerklรคrung zu finden sein, in welcher sich das Unternehmen gegen Geldwรคsche stellt. Sei es in Form der internen Anti-Geldwรคsche-Policy oder im Rahmen des unternehmensinternen Code of Conduct (CoC). Insofern stellte diese Anforderung des LkSG auch keine wesentliche Neuerung dar, nur der Blickwinkel ist ein anderer. Dies bedarf unter anderem der Erweiterung des CoC um zusรคtzliche Aspekte wie etwa Nachhaltigkeit. Gerade der CoC kann als Grundlage fรผr die Erarbeitung der Menschenrechtsstrategie herangezogen werden.

Auch bereits bestehende Papiere, in welchen das Risikomanagement und die Risikoanalyse erlรคutert werden, kรถnnen als Basis fรผr die entsprechende Umsetzung nach dem LkSG herangezogen und durch dessen Aspekte ergรคnzt werden.

Eine weitere zusรคtzliche Anforderung des LkSG in Bezug auf SicherungsmaรŸnahmen stellt die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens dar. Schaut man sich die entsprechenden Anforderungen an, so ist dieses bereits mit der Einrichtung des Whistleblowing-Prozesses abgedeckt und dรผrfte ebenfalls keine grรถรŸere Herausforderung darstellen. Von auch hier unter Umstรคnden erforderlichen Verfeinerungen sei dabei einmal abgesehen.

All-Crime-Ansatz

Eine wesentliche Neuerung stellt lediglich die mit dem LkSG einhergehende jรคhrliche Berichtspflicht an das Bundesamt fรผr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Verรถffentlichung eines (gekรผrzten) Jahresberichts zum Stand der Erfรผllung interner Sorgfaltspflichten dar. Hierfรผr ist die unterjรคhrige Dokumentation elementar.

Analysiert man den sachlichen Anwendungsbereich des LkSG, so umfasst dieser zwรถlf menschenrechts- sowie acht umweltbezogene Risiken. Diese beinhalten neben dem Verbot von Kinder-/Zwangsarbeit, Sklaverei sowie VerstรถรŸe gegen den Arbeitsschutz auch das Verbot von Kontamination der Umwelt. Bei genauerer Betrachtung dieser Tatbestรคnde zeigt sich, dass diese strafrechts- oder zumindest ordnungswidrigkeitsbewรคhrt sind.

Vor dem Hintergrund des All-Crime-Ansatzes des ยง 261 StGB (Geldwรคsche), welcher auch Auslandsstraftaten umfasst, wird man infolgedessen bei nach dem LkSG aufgedeckten VerstรถรŸen durch eine erweiterte Vertragspartner-Due-Dilligence รผber kurz oder lang an einer Geldwรคscheprรผfung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung nicht mehr vorbeikommen.

TIPP: Sie mรถchten mehr zum Thema Compliance? Dann lesen Sie hier unseren Beitrag โ€žDer Kampf gegen Geldwรคsche hat in Deutschland keine Prioritรคtโ€œ oder erfahren Sie hier, welche Trends und Neuheiten Banken 2023 erwarten.ย 

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