Stichtag 9. Oktober 2025: Seit Anfang dieser Woche müssen Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen kostenlos anbieten. Ab heute sind sie außerdem dazu verpflichtet, Empfängerüberprüfungen (Verification of Payee, VoP) für Instant Payments sowie SEPA-Überweisungen allgemein anzubieten. Die EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886) erwartet von Kreditinstituten, vor jeder Überweisung zu prüfen, ob die IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt – kostenlos und in nur wenigen Sekunden. Seit dem 5. Oktober ist außerdem das VoP Scheme Rulebook vom European Payments Council (EPC) wirksam, das zur Standardisierung und Interoperabilität bei der VoP-Prüfung zwischen europäischen Banken beitragen soll.
Match or No Match?
Nach Eingabe einer Überweisung prüft die Bank automatisch die Daten des Empfängers. Dabei sendet die Bank des Requesting Payment Service Providers (PSP) eine Prüfanfrage mit IBAN und Empfängernamen an die Empfängerbank, also den Responding PSP. Das Ergebnis der VoP-Prüfung wird über ein Ampelsystem angezeigt:
- Grün („Match“): Name und IBAN stimmen überein.
- Gelb („Close Match“): Es gibt teilweise Übereinstimmung beim Namen, zum Beispiel bei Tippfehlern – die Bank zeigt den korrekten Empfängernamen an und die Daten müssen verglichen werden.
- Rot („No Match“): Name und IBAN stimmen nicht überein.
- Prüfung nicht möglich: Daten müssen nochmal überprüft und eingegeben werden.
Auf Basis dieser Rückmeldung entscheidet der Zahler selbst, ob er die Überweisung freigibt oder abbricht. Banken legen individuell fest, wie strikt sie bei gelben oder roten Abweichungen vorgehen.
Mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher
Mit der Empfängerüberprüfung sollen vor allem Betrugsmaschen und allgemein Falschüberweisungen reduziert werden. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Im Rahmen des Sicherheitschecks müssen sie genau auf die Richtigkeit des Empfängernamens achten. Darunter fallen Betrugsmaschen wie CEO Fraud (vorgeblicher Anruf oder E-Mail der Geschäftsleitung) oder Romance Scams (emotional motivierte Zahlungsaufforderungen).
Ab dem 9. Oktober 2025 gelten die Regelungen für alle Staaten im Euro-Raum, ab dem 9. Juli 2027 dann für die gesamte EU.
Für viele Institute in Deutschland geht die Einführung der Empfängerüberprüfung mit technischen Herausforderungen einher. Gleichzeitig sorgt die Neuerung bei vielen Kundinnen und Kunden noch für Unsicherheit.
Herausforderungen für Banken
Auch beim alljährlichen Next Generation Payment-Kongress vom BANKINGCLUB Anfang September stand Verification of Payee thematisch im Vordergrund. Bianca Krach, Senior Expertin für Firmenkundenlösungen im Transaction Banking bei der DZ BANK AG, sprach über die Herausforderung, die strengen regulatorischen Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig Kundenanforderungen zu berücksichtigen: „VoP ist ein Zusammenspiel aus Technologie, Regulatorik und dem Nutzerverhalten.“ Sie hob dabei die Vorreiterrolle der DZ BANK für ihre Firmenkunden hervor.
David Ballaschk, Senior Payment Expert bei der Deutschen Bundesbank, präsentierte die Sicht als Regulator und blickte circa ein Monat vor der Deadline eher kritisch auf die Kommunikationsbemühungen der Banken – diese hätten seiner Ansicht nach früher starten sollen. Die Deutsche Bundesbank etwa hat eine FAQ-Seite zu Echtzeitüberweisungen und zur Empfängerüberprüfung veröffentlicht, um häufige Fragen von Kunden und Bürgern zu beantworten.
In der Paneldiskussion zu VoP und Pre-Validation diskutierten Zahlungsverkehr-Experten neben dem aktuellen Stand, den Kundenbedürfnissen und weiteren Herausforderungen die Fraud-Lage. Michael Hülsiggensen, Head of DACH Market bei SurePay, betonte: „VoP wird in vielen Fraud Cases helfen, aber es ist kein Allheilmittel.“
Wie genau die Empfängerüberprüfung ankommt und welche Schwierigkeiten sich ergeben, wird sich im Laufe der nächsten Tage und Woche noch herausstellen. Optimistisch zeigte sich Hans-Rainer van den Berg, CEO bei euro-V: „In Deutschland wird es sehr gut aussehen. Die Banken sind vorbereitet. Sie unterscheiden sich in der Qualität, wie sie die Anfragen bearbeiten – das wird von Bank zu Bank verschieden sein.“
Die Einführung von Verification of Payee markiert einen wichtigen Schritt zu erhöhter Sicherheit im europäischen Zahlungsverkehr, für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Banken gleichermaßen.
Maria Scherban absolvierte von November 2023 bis Juli 2025 ihr redaktionelles Volontariat beim BANKINGCLUB und arbeitet seitdem als Redakteurin. Zuvor schloss sie ihren Master of Arts an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ab.