Montag, 09. Mรคrz 2026
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Das Versprechen thematischer Sanktionen

Die Bekรคmpfung von Menschenrechtsverletzungen und Korruption ist in den Fokus internationaler Zusammenarbeit gerรผckt โ€“ und das aus gutem Grund. Finanzinstitute und internationale Unternehmen stehen bei der Umsetzung von Sanktionen an vorderster Front. Sie mรผssen bedenken, dass der Umgang mit sanktionierten Unternehmen einerseits regulatorische Risiken mit sich bringt. Andererseits sollten sie auch die potenziellen Auswirkungen auf ihr Geschรคft und ihren Ruf berรผcksichtigen, wenn sie mit solchen Entitรคten in Verbindung gebracht werden.

Strategische Handlungsfรคhigkeit gestรคrkt

Menschenrechtsverletzungen auf lokaler Ebene waren lange Zeit ein Grund fรผr die Verhรคngung lรคnderspezifischer Sanktionen. Mit dem Global Magnitsky Human Rights Accountability Act von 2016 fรผhrten die USA als erstes groรŸes Land ein globales thematisches Sanktionsprogramm ein. Der Name geht auf den russischen Steueranwalt Sergei Magnitsky zurรผck. Er wurde von russischen Beamten festgenommen, nachdem er Korruption in Russland aufgedeckt hatte.

Die grรถรŸten Vorteile thematischer Sanktionen bestehen darin, dass sie zum einen die internationale Sanktionierung von Personen, Unternehmen und Organisationen mรถglich machen und somit Spielraum fรผr die Anwendung aufgrund bestimmter VerstรถรŸe bieten. Zum anderen wird die strategische Handlungsfรคhigkeit gestรคrkt, da nicht fรผr jedes neue Problem auch ein neues Rechtsinstrument erforderlich ist. Zum Beispiel haben die Europรคische Union, das Vereinigte Kรถnigreich, Kanada, Estland und Litauen nach dem Vorbild der USA bereits eigene Magnitsky-รคhnliche Sanktionen eingefรผhrt.

Man kรถnnte erwarten, dass bei den aufgefรผhrten Zielen ein gewisses MaรŸ an Angleichung zu sehen ist. Tatsรคchlich besteht jedoch ein beachtliches MaรŸ an Divergenz. Die von LexisNexisยฎ Risk Solutions 2022 erfassten Daten bestรคtigen dies. Betrachtet man die insgesamt 749 unter den Sanktionsprogrammen im Bereich Menschenrechte und Korruption der EU, der USA und des Vereinigten Kรถnigreichs gelisteten Eintrรคge, werden nur etwa drei Prozent von ihnen von zwei der drei Regulierungsbehรถrden aufgefรผhrt.

Weniger als ein Prozent der Eintrรคge โ€“ in absoluten Zahlen fรผnf โ€“ werden von allen drei Regulierungsbehรถrden aufgelistet. Prรผft man die konkreten Ziele der EU, des Vereinigten Kรถnigreichs und der USA, so ist der erste interessante Befund, dass die Gesamtzahl der Eintrรคge je nach Liste stark variiert. Mit insgesamt 606 Eintrรคgen (Einrichtungen, Personen und Schiffe), die รผber 60 Nationalitรคten reprรคsentieren, haben die USA mehr als viermal so viele Eintrรคge auf ihrer OFAC-Liste des Global Magnitsky Sanctions Program (GLOMAG) wie das Vereinigte Kรถnigreich und die EU zusammen. Sowohl der Anwendungsbereich als auch der Zeitpunkt fรผhren zu diesem erheblichen Unterschied.

Globale Herausforderungen, lokale Sanktionsrisiken

Das GLOMAG-Programm der USA und die britischen Programme umfassen sowohl Menschenrechtsverletzungen als auch Korruption. Die EU hingegen deckt nur Menschenrechtsverletzungen ab. Der engere Anwendungsbereich der EU-Liste erklรคrt die geringere Anzahl von Zielen im Vergleich zu den USA und dem Vereinigten Kรถnigreich. Das Timing ist ein weiterer Faktor, der zu dem erheblichen Unterschied in der Anzahl der Eintrรคge auf jeder Liste beitrรคgt.

Die EU fรผhrte die GHRSR im Dezember 2020 ein, wobei die erste Benennung im Mai 2021 erfolgte. Ungeachtet der Unterschiede in Bezug auf Anwendungsbereich und Timing ist die fehlende รœberschneidung der Eintrรคge der drei Behรถrden dennoch รผberraschend. Mit der zunehmenden Verbreitung thematischer Sanktionen besteht fรผr Entitรคten das Risiko, unabhรคngig von ihrem jeweiligen Standort einer Zielgruppe dieser globalen Sanktionsprogramme ausgesetzt zu sein. Die sanktionierten Entitรคten kรถnnen sich รผberall auf der Welt befinden.

Im Jahr 2021 verhรคngten die USA รผber die GLOMAG Sanktionen gegen 92 Ziele in sieben EU-Lรคndern, darunter Deutschland, Belgien und die Niederlande (15 Prozent der GLOMAG-Ziele). Darรผber hinaus befinden sich 325 Ziele in neun der G20-Lรคnder, was 43 Prozent der Ziele in der EU, den USA und dem Vereinigten Kรถnigreich entspricht. Dabei ist nicht รผberraschend, dass Lรคnder mit einem hohen MaรŸ an Korruption oder einer schlechten Bilanz beim Schutz der Menschenrechte die Listen anfรผhren.

Thematische Sanktionen sind auf dem Vormarsch

Das breite Spektrum an Nationalitรคten auf den wichtigen Sanktionslisten unterstreicht, wie bedeutsam es ist, die globale Reichweite thematischer Sanktionen anzuerkennen, um gegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption vorzugehen โ€“ unabhรคngig vom Herkunftsland. Thematische Sanktionen sind eindeutig auf dem Vormarsch.

Wenn es die internationale Gemeinschaft jedoch wirklich ernst mit der Bekรคmpfung von Menschenrechtsverletzungen und Korruption meint, bedarf es weiterer Bemรผhungen. Besonders die stรคrkere Angleichung von Sanktionen zwischen der EU, den USA, dem Vereinigten Kรถnigreich und weiteren gleichgesinnten Lรคndern wรคre der nรคchste logische Schritt.

Leslie Bailey ist Vice President, Global Financial Crime Compliance and Payments bei LexisNexisยฎ Risk Solutions.

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