Bankenstrafrecht – Strafverfolgung wegen eines verwirklichten Kredit- und Spekulationsrisikos als st

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Frankfurt
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Beschreibung

Bankgeschäft ist Risikogeschäft, und Kreditzinsen und Spekulationsgewinne sind (auch) Risikoprämien. Aber zu dem Kreditrisiko oder Spekulationsrisiko 1.0, dem Verlust des Einsatzes, ist in den letzten Jahren ein zweites Risiko getreten: Das Kreditrisiko oder Spekulationsrisiko 2.0. Es hat das Gesicht des Staatsanwaltes. Er kommt zu einer Bank, nimmt kistenweise Unterlagen mit, und fängt an zu lesen. Irgendwann folgt eine Anklage wegen Untreue. Begründung: Das eingegangene Risiko sei nicht mehr vertretbar gewesen. – Aus dem wirtschaftlichen Mißerfolg wird so eine Bedrohung der bürgerlichen Existenz und der Gesundheit. Aber was ist eigentlich erlaubt? Gibt es überhaupt klare Kriterien für den Umgang mit Kredit- und Spekulationsrisiken? Wie sehen diese aus?

Programm

  • 20:00
    Vortrag
    Michael C. Schneider
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