Null zu Eins gegen den Bankkunden

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Hamburg
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Das BANKINGCLUB Team dankt allen Teilnehmenden
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Beschreibung

Warum die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID den Anlegerschutz nicht wirklich stärkt 

Ankündigung

Finanz-Experten sind mit der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie für Märkte für Finanzmarktinstrumente (MiFID) in deutsches Recht nicht zufrieden. Durch zahlreiche Ausnahmeregelungen sei die Anforderung, Privatanleger wirksamer als bisher zu schützen, kaum zu erreichen. Zudem lasse die MiFID selbst einen wichtigen Punkt des Anlegerschutzes außer Acht: Bei etlichen Finanzprodukten sind Banken zugleich Anbieter und Marktmacher. Dadurch können sie die Ver- und Ankaufspreise zu ihrem Vorteil verzerren.

„Mit sorgfältiger Beratung verdienen Banken kein Geld, sondern allein durch den Verkauf von Produkten. Und das schnell, einfach und ohne Einsatz von Eigenkapital“, geht Karl Matthäus Schmidt, Sprecher des Vorstandes der Berliner quirin bank AG, mit der üblichen Beratungspraxis ins Gericht.

Als Referenten konnten wir Karl Matthäus Schmidt, CEO der quirin bank AG, Ex-Gründer von Consors und Gewinner des National Leadership Award 2006, gewinnen.

Schon mit der Gründung von Consors zeigte Karl Matthäus Schmidt, was im Wertpapiergeschäft noch möglich ist. MiFID kommt ihm und der quirin bank AG sehr gelegen, hat die quirin bank AG doch begonnen, als erste Bank in Deutschland ausschliesslich mit Honorarberatung an den Privatkundenmarkt zu treten. Ein zukünftiger Trend?

Am 22.5. wird uns Karl Matthäus Schmidt einen kritischen Einblick in die EU-Richtlinie MiFID geben. Ihm und vielen anderen Finanz-Experten geht die deutsche Umsetzung der europäischen Richtline nicht weit genug.

Wir sind an diesem Abend ein weiteres Mal zu Gast bei Deloitte, wofür wir uns an dieser Stelle bereits herzlich bedanken!
Der Zeitplan:
18:30 Uhr Beginn – Networking und get together
19:00 Uhr Vortrag und Diskussion
ab ca. 20:30 Uhr Networking bei Getränken und kleinem Imbiss

Rückblick

„MiFID, als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet.“ Dass Karl Matthäus Schmidt die Umsetzung der europäischen Richtlinie in Deutschland nicht weit genug geht, konnte man schon an anderer Stelle der Presse entnehmen. In der BANKINGLOUNGE-Hamburg konnten die fast 70 Teilnehmer seiner Sichtweise live Gehör schenken. Mit dem Modell der Honorarberatung wollen Schmidt und seine quirin bank AG zeigen, dass Verbraucherschutz machbar ist und sehr weit gehen kann. Rückvergütung von Interbankenzinssätzen, Provisionen und Kick-Backs: Wie will eine Bank da noch Geld verdienen?; munkelt man schon in der Branche. Die weiß aber auch, dass eine reine Onlinebank damals undenkbar war. Damals!

Verbraucherschutz durch MiFID, so lautete das Ziel. Und dieses wurde deutlich verfehlt.

Andere Länder, wie zum Beispiel die Niederlande, sind in Teilbereichen deutlich schärfer bei der Umsetzung in nationales Recht vorgegangen. Als Beispiel sei hier der Umgang mit geschlossenen Beteiligungen genannt.

Dass freie Fondsvermittler außen vor geblieben sind, eine Verjährung schon nach 3 Jahren eintritt und die weit über 100.000 Zertifikate bei MiFID unberücksichtigt bleiben, all das ist für Karl Matthäus Schmidt und auch für viele andere Kritiker der MiFID unbegreiflich.

Dennoch besteht ein riesiger Umsetzungsbedarf in der Branche. Dies spiegelt auch die starke Teilnahmequote bei unserem letzten Clubabend in Hamburg wieder. Fast 70 Teilnehmer hat es außerhalb von Frankfurt noch nicht gegeben. Und so blieben viele bis weit nach 22.00 Uhr in den Räumen unseres Gastgebers der Deloitte in Hamburg.

Ein herzliches Dankeschön an die Firma Deloitte, die uns an diesem Abend in Hamburg als Sponsor zur Seite stand!

 

 

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