Eine Unterschrift besiegelt eine Abmachung zwischen zwei Parteien – ein analoger Vorgang, der selbst im digitalen Zeitalter Normalität ist. Die elektronische Signatur ist auf dem besten Wege, diese gesonderte Position einzunehmen. Doch stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen: Wie rechtsverbindlich ist eine elektronische Unterschrift? Oder wie steht es um die Fälschungssicherheit? Bereits jetzt werben Institute damit, dass die Nutzung einer TAN durch eine elektronische Signatur entfalle. Trotzdem klagen viele Häuser, dass sie noch nicht bei einer problemlosen Prozessfolge angekommen sind und auch Kunden nicht voll und ganz auf einen papierlosen Vertrag vertrauen.
Aus der Szene hagelt es zudem Kritik, dass Deutschland wie immer in digitalen Fragen hinterherhinke und unsere EU-Nachbarn bereits mehrere Schritte voraus sind. Gerade in Deutschland hat sich die Gesetzeslage am 29.07.2017 durch die Aufhebung des Signaturgesetzes aus dem Jahr 2001 stark verändert. So kann mittlerweile nur eine „qualifizierte elektronische Signatur“ gemäß §2 Nr. 3 SigG als elektronische Form eine per Gesetz nötige schriftliche Form auf Papier ersetzen.
Auf unserer Veranstaltung zeigen Ihnen unsere Experten von Kofax, iS2, DocuSign und Adobe, dass die elektronische Signatur bereits ihre technische Alltagstauglichkeit erreicht hat und wie Sie Abläufe in Ihrem Haus effektiver gestalten sowie das Onboarding von Kunden modernisieren können.
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