Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist die aus dem anglo-amerikanischen Rechtsbereich stammende Business Judgement Rule auch im Privatstiftungsrecht anwendbar. Die Entscheidung des OGH ist nicht überraschend, auch die herrschende Lehre hat die Anwendbarkeit der Business Judgement Rule im Privatstiftungsrecht schon bisher bejaht.