Immer, wenn Banken und Versicherungen versuchen, Anforderungen der Aufsicht mit geringstmöglichem Ressourceneinsatz „auszusitzen“, reagiert eben diese Aufsicht mit strengen, konkreten Forderungen. BCBS 239 ist dafür ein anschauliches Beispiel: Wo zunächst nur ein Anforderungsrahmen definiert war, stehen jetzt ganz explizite Vorschriften, wie die Regelungen umzusetzen seien. Jetzt wird auch die EZB in ihren Forderungen deutlich: Wer…