Sonntag, 31. August 2025

Berater haften!

Der BGH hat in einem Urteil aus der vergangenen Woche, die Anleger in geschlossene Fonds gestärkt und den Leseumfang reduziert.

Bisher konnten sich "Verkäufer" von geschlossenen Fonds immer auf das Prospekt berufen, meist Werke mit einigen Hundert Seiten. Kaum ein Anleger wird diese Lektüre bis ins letzte Detail studieren. Mit dem neuen Urteil haftet jedoch der Berater, wenn er die Risiken einer geschlossenen Anlage verschweigt und kann sich nicht einzig auf auf das Prospekt berufen.

Siehe auch FTD


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Thorsten Hahn, Jahrgang 1967, ist Herausgeber der BANKINGNEWS und Gründer des BANKINGCLUB. In seinem Editorial „Quer durch die Bank“ bezieht er regelmäßig zu den Themen Stellung, die die Welt der Finanzen bewegen.

Der Profinetzwerker zählt auf Plattformen wie XING und Linkedin zu den Nutzern mit der besten Vernetzung in die Finanzbranche. Wie kein Zweiter versteht er dieses Netzwerk zu nutzen und auch anderen zugänglich zu machen.

Außerdem ist der erfahrene Banker und Diplom-Kaufmann Autor verschiedener Fachbücher und Buchbeiträge.

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