Optimierung der Geldwäscheprävention

Finanzdienstleister reagieren auf Verschärfung der Geldwäscheprävention. Am 16. Dezember 2011 hat der Bundesrat das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen, das die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus verbessern soll. Für Finanzdienstleister bedeutet dies, dass sich die gesetzlichen Regelungen für Compliance-Prozesse erneut verschärfen. So wird es für sie laut Paragraph 6 des Gesetzes erforderlich…


Finanzdienstleister reagieren auf Verschärfung der Geldwäscheprävention.

Am 16. Dezember 2011 hat der Bundesrat das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen, das die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus verbessern soll.

Für Finanzdienstleister bedeutet dies, dass sich die gesetzlichen Regelungen für Compliance-Prozesse erneut verschärfen. So wird es für sie laut Paragraph 6 des Gesetzes erforderlich sein, auch gegenüber im Inland ansässigen politisch exponierten Personen (PEP) „angemessene, risikoorientierte Verfahren anzuwenden“. Der Verpflichtete muss prüfen, „ob es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, oder um ein unmittelbares Familienmitglied der Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person“.

Der Bankingclub hat in Kooperation mit LexisNexis unter den Mitgliedern des Bankingclubs eine Umfrage durchgeführt um herauszufinden, ob und wie sich Finanzdienstleister auf diese neue Situation einstellen.
Während mehr als 50 % der Umfrage-Teilnehmer das Gesetz für sinnvoll halten, gibt es viele Stimmen, die durch das neue Gesetz eine enorme Aufwandssteigerung befürchten. So die Ergebnisse der Umfrage.

Die Erfassung und regelmäßige Überprüfung der Kontakte auf ihren PEP-Status ist sehr zeitaufwändig, der Nutzen hingegen fragwürdig. Auch mangelt es an einer ausreichenden Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen. Das Institut muss alleine darüber entscheiden, wie und auf welcher Listenbasis die Daten überprüft werden.

Die Einschätzung der mit dem Gesetz verbundenen Schwierigkeiten hängt sicherlich auch vom Umfang der zu überprüfenden Personen ab. Fast 40 % der Befragten gaben an, bis zu 100 Personen prüfen zu müssen. Ein Drittel muss bis zu 1.000 Personen prüfen und ca. 17 % mehr als 500.000 Personen.

Für die Zukunft schätzen viele der befragten Institute, dass sich die Reglementierung weiter verschärfen und die Dokumentationspflichten zunehmen werden.

Eine lückenlose und revisionssichere Dokumentation ist für die Unternehmen jedoch unerlässlich. Dass die Überprüfung der Kontakte über eine in die interne Systemlandschaft integrierte Lösung erfolgen soll, spielt für dreiviertel der Befragten eine wichtige Rolle. Zweidrittel werden Ihre Kontakte zukünftig auch gegen Watchlisten prüfen. Und fast 75 % werden gegen Sanktionslisten geprüft. Mehr als 50 % werten darüber hinaus Negative News zu ihren Kontakten als weitere bedeutende Informationsquelle zum Schutz des Unternehmens.

Foto von A. Schaller für Bank-Verlag und BANKINGCLUB