Die Privatinsolvenz ist für Arbeitnehmer, Rentner oder auch Arbeitslose oftmals der einzige Weg aus der Schuldenfalle. Ohne diese vereinfachte Variante des normalen Insolvenzverfahrens wäre der Neustart für viele Betroffene kaum zu bewerkstelligen. Das unabhängige Internetportal finanzcheck.com erklärt, wie das Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung funktioniert.
Dank der Möglichkeit, Privatinsolvenz anmelden zu können, müssen Verbraucher seit einigen Jahren weniger Angst vor dem Gerichtsvollzieher haben. Der Gesetzgeber hat inzwischen erkannt, dass es sich auszahlt, Betroffenen den Weg in die Schuldenfreiheit zu ermöglichen.
Doch wie funktioniert das Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung, das umgangssprachlich oft Privatinsolvenz genannt wird? Ziel des Verfahrens ist es, den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigungen zu bringen. Wer Privatinsolvenz beantragen kann, hat gute Aussichten, nach Ablauf des Verfahrens und der dazugehörigen sogenannten Wohlverhaltensphase einen Neuanfang wagen zu können.
Der erste Schritt vor dem Verfahren der Privatinsolvenz ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Durch einen geordneten Plan wird versucht, sich ohne ein Gerichtsverfahren mit den Gläubigern zu einigen. Das Ziel ist hierbei einen Weg zu finden, die Schulden angemessen zurückzuzahlen. Nun ist entscheidend, ob der Plan von allen Gläubigern angenommen wird. Bei erfolgreicher Einigung werden die Schulden ab jetzt gemäß der im Zahlungsplan festgelegten Konditionen beglichen.
In der Regel wird dieser Plan jedoch nicht anerkannt. In diesem Fall wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Zur Vermeidung der Insolvenz wird mit einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versucht, eine Einigung zu erzielen. Hierbei müssen nicht nur die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners, sondern auch die Interessen der Gläubiger belegt und berücksichtigt werden. Scheitert der Schuldenbereinigungsplan, entscheidet das Gericht über den Antrag. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, geht das pfändbare Vermögen des Schuldners in die Hände eines Treuhänders. Es folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahr dauert.
Selbstverständlich ist die Privatinsolvenz keine angenehme Angelegenheit und mit viel Arbeit und Disziplin verbunden. Durch das Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung haben Betroffene jedoch eine realistische Chance, einen Neuanfang zu schaffen.
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