Reform der freiwilligen Einlagensicherung: Fokus auf Privatkunden

Bankenbrief Wichtiges vom 17. Februar 2017 Das Thema Reform der freiwilligen Einlagensicherung: Fokus auf Privatkunden Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) konzentriert sich beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds künftig auf den Schutz privater Kunden. Bund, Länder und Kommunen sowie bestimmte Wertpapierfirmen sollen ab dem 1. Oktober nicht mehr an dem frewiligen Schutz partizipieren. Der Schutz für Unternehmen, Institutionee…


Bankenbrief
Wichtiges vom 17. Februar 2017

Das Thema

Reform der freiwilligen Einlagensicherung: Fokus auf Privatkunden

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) konzentriert sich beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds künftig auf den Schutz privater Kunden. Bund, Länder und Kommunen sowie bestimmte Wertpapierfirmen sollen ab dem 1. Oktober nicht mehr an dem frewiligen Schutz partizipieren. Der Schutz für Unternehmen, Institutionee und halbstaatliche Stellen wie Versorgungswerke bleibe grundsätzlich erhalten, werde aber angepasst. Über einen entsprechenden Reformvorschlag sollen die Vertreter der Institute bei ihrer Delegiertenversammlung am 5. April befinden, wie der Bankenverband heute mitteilte. „Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“, erklärte BdB-Präsident Hans-Walter Peters. „Für den privaten Kunden und Stiftungen ändert sich nichts, der volle Schutz bleibt ohne Einschränkungen erhalten.“ In der Regel seien damit pro Kunde mindestens 1 Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Die künftige Beschränkung des Schutzumfangs sei näher an der Realität, betonte BdB-Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer. „Wir wollen mit diesen Maßnahmen den Einlagensicherungsfonds wetterfest machen und ihn an die neue Zeit anpassen, an das neue regulatorische Umfeld“, erklärte er weiter.

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Die weiteren Themen von heute:

  • Anleihekaufprogramm: EZB plant Änderungen
  • Neuer chinesischer Großaktionär bei Deutscher Bank
  • Brexit-Chancen – Hessen und Rheinland-Pfalz stimmen sich ab
  • Griechenland-Hilfe: Berlin setzt auf den IWF
  • Verzögerungen bei Geldwäschegesetz
  • FinTech-Wunder bleibt aus
  • Juncker zweifelt am Brexit-Zeitplan
  • Blair will weiter gegen Brexit kämpfen
  • UBS-Verwaltungsratschef Weber will bis 2022 weitermachen

Was in den nächsten Tagen wichtig wird

Am Wochenende geht in München die Sicherheitskonferenz weiter. Am Samstag ist eine Rede des neuen US-Vizepräsidenten Mike Pence geplant. Am Sonntag reist Pence für Gespräche nach Brüssel weiter. Dort ist für Montag ein Treffen der Euro-Finanzminister angesetzt. In Frankfurt veranstaltet die CDU Hessen das „Zukunftsforum Finanzplatz Frankfurt“, das Centrum für Europäische Politik (cep) stellt in Berlin ihren Index zur Entwicklung der Kreditfähigkeit der Länder in der Eurozone vor, und die Bundesbank veröffentlicht ihren Monatsbericht für den Februar.

Der Nachschlag

Rechte und Pflichten beim Home-Office

Wenn der Chef das Home-Office inspiziert – das ist kein absurder Gedanke, sondern absolut realistisch. Um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen im Home-Office nicht Ihre Gesundheit gefährden, kann sich der Arbeitgeber ein Zugangsrecht zu Ihrer Wohnung festschreiben lassen, erklärt die Arag-Versicherung. Was Sie sonst noch alles beachten müssen, wenn Sie in den eigenen vier Wänden arbeiten wollen, und ob es eigentlich einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit gibt, lesen Sie hier:

Bildnachweis: Berenberg / Ann-Christine Krings PHOTOGRAPHY