Updates zur Instant-Payments-Verordnung: IBAN-Namensprüfungen jetzt Pflicht

Im Rahmen neuer EU-Regularien wird eine Prüfung zwischen der IBAN und den Kontoinhabern zeitnah zur Pflicht, nicht nur bei Instant Payments, sondern für alle SEPA-Transaktionen. Rund um die Instant-Payments-Verordnung gibt es dabei viele neue Entwicklungen. Michael Hülsiggensen von SurePay informiert über Updates und stellt den marktführenden IBAN-Name Check vor.


TPopova

(Advertorial) Anfang 2023 haben Banken und Finanzdienstleister noch sehr verhalten mit Blick auf die neue Instant-Payments-Verordnung der EU-Kommission reagiert, die eine bankseitige Überprüfung zwischen der IBAN und dem Namen des Kontoinhabers zeitnah zur Pflicht macht. Die Möglichkeit abzuwarten haben sie heute nicht mehr. Denn unlängst ist klar: Die Gesetzesverordnung kommt, und sie kommt schnell. Die Instant-Payments-Verordnung umfasst im Wesentlichen drei Kernpunkte:

• Allgemeine Verfügbarkeit: Jeder Zahlungsdienstleister in der EU muss Euro-Echtzeitzahlungen anbieten.

• Bezahlbarkeit: Dafür dürfen keine höheren Gebühren als bei einer normalen SEPA-Transaktion erhoben werden.

• Mehr Vertrauen in Echtzeitzahlungen: Zahlungsdienstleister sollen nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zur IBAN und dem Namen des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann.

Damit wird die Implementierung einer automatisierten Plausibilitätsprüfung des Kontoinhabers zur IBAN zeitnah zur Pflicht für Banken. Ende 2023 sind neue Entwicklungen und Details dazu bekannt geworden: Die verpflichtende IBAN-Namensprüfung soll nicht mehr unter dem Begriff „IBAN Name Check“ laufen, sondern voraussichtlich „Payment Account Verification“ (PAV) heißen. Auch der Instant-Payments-Prozess verändert sich. Zukünftig muss innerhalb der erlaubten zehn Sekunden auch die Antwort der Empfängerbank verarbeitet sein. Das ist ein echter Stolperstein für die meisten Banken, die Instant Payments schon implementiert haben. Zudem wird die Überprüfung für alle SEPA- Transaktionen zur Pflicht: Im Vorgriff auf die zu erwartenden neuen PSD3- und PSR-Richtlinien wird mit der EU Verordnung für Instant Payments die IBAN-Namensprüfung nicht nur für Instant Payments verpflichtend eingeführt, sondern für alle SEPA-Transaktionen.

Die Timeline zur Umsetzung ist eng: Die EU-Verordnung könnte Ende Februar, Anfang März veröffentlicht werden und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung automatisch in Kraft. Direkt danach beginnen die Umsetzungsfristen. Wir gehen derzeit von neun Monaten aus, bis Banken und Zahlungsdienstleister die passive Erreichbarkeit für Instant Payments gewährleisten müssen, sowie von 18 Monaten, bis die Pflicht zu einer aktiven Erreichbarkeit in allen Euroländern gilt.

SurePay bietet schon heute eine ausgereifte Lösung

Mit SurePay bieten wir seit 2016 eine IBAN-Namensprüfung an, die schon jetzt alle bekannten Voraussetzungen der Verordnung erfüllt. Damit sind wir bereits in mehreren europäischen Ländern aktiv. Unter anderem als Marktführer in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich sowie mit starkem Wachstum in Frankreich und Italien, mit einer Reichweite von mehr als 150 Banken, hunderten angeschlossenen Organisationen und über 170 Millionen Bankkonten. Weitere europäische Banken, die sich in der Vorbereitung und Umsetzung der neuen EU-Richtlinien befinden, folgen zeitnah und wählen SurePay als Systemlösung. In einigen Ländern wird der IBAN-Name Check von SurePay derzeit auch als Zentrallösung diskutiert.

Im Juni 2023 haben wir mit dem ONE IBAN-Name Check zudem eine EU-Gesamtlösung eingeführt, die Banken, Zahlungsdienstleister und Unternehmen europaweit beim Umgang mit Zahlungsdaten sowie im Kampf gegen Zahlungsbetrug, fehlgeleitete Zahlungen und Geldwäsche unterstützt. Dabei verbindet sich unsere Lösung nicht nur direkt mit Banken, sondern hat auch aktive Verbindungen zu Systemen in Europa, wie CBIs Check IBAN und SEPAmail. Durch die Kombination unserer Leistungen mit unserer langjährigen Erfahrung können wir sowohl deutsche als auch europäische Banken und Finanzdienstleister umfassend und zielgerichtet bei der IBAN-Namensprüfung – oder besser gesagt bei der „Payment Account Verification“ – unterstützen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website SurePay.de, oder sprechen Sie mich doch gerne direkt über LinkedIn an. Sie finden mich unter meinem Namen Michael Hülsiggensen.

Michael Hülsiggensen

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