Gesetzgebungsmarketing

Wenn der Bundestag ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ beschließt, klingt das zunächst positiv. Denn wenn man in Berlin etwas gelernt hat, dann Gesetze mit wohlklingenden Namen zu versehen.


So wurde vor Jahren das „Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit“ im Bundestag durchgewunken, nachdem es unter dem Namen „Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit“ zuvor abgelehnt wurde. Jetzt finanzieren wir per Gesetz die Zukunft, obwohl das Verfassungsgericht beinahe gleichzeitig der Regierung verboten hat, Geld auszugeben, was im Grunde vor dem Urteil schon nicht da war. Nein, so positiv das Gesetz auch benannt ist, es hat den Unmut der Banken erneut entfacht. Unter anderem verbietet dieses Gesetz die bei Kritikern so unbeliebte Restkreditversicherung (RKV) zeitgleich mit einem Kredit abzuschließen. Manche Experten sehen in der „Cooling-Off -Phase“, eine RKV erst sieben Tage nach dem Kreditabschluss zu verkaufen, ein faktisches Verbot der RKV. Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Umfragen und Studien belegen regelmäßig: Die meisten Verbraucher begrüßen die Absicherung einer Kreditrate bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Handelt es sich jedoch um die Anschaffung eines „Wasserkochers“ im Elektromarkt, sollte man vielleicht eher die kreditfinanzierte Anschaffung überdenken, als diese mit einer RKV noch teurer zu machen.

Beim Thema Wohnen sieht die Welt anders aus. Bei der Baufinanzierung sehen wir in Deutschland kaum eine gescheite Absicherung. Die Risikolebensversicherung ist es auf keinen Fall. Auch hier will die Mehrheit der Kreditnehmer die Rate gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit absichern. Diesen Abschluss würden Verbraucher auch nach Ablauf einer Sieben-Tage-Frist noch tätigen! Es fehlen jedoch passgenaue Angebote und vor allem eine fachlich fundierte Ansprache.

Thorsten Hahn

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