GbR-Reform mit Auswirkungen auf Family Offices

Wenn Anfang 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft tritt, wird das auch Folgen für Family Offices haben. Die Bundesregierung führt ein öffentliches Melderegister für Gesellschafter von GbR ein.


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Die Rechtsform „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) zählt zu den Personengesellschaften. Mindestens zwei natürliche Personen, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen oder ein Unternehmen gründen wollen, sind für die Gründung einer GbR notwendig. Gerade GbR sind von der Reform des MoPeg besonders betroffen und hier wiederum ganz besonders Family Offices. Zum einem fungieren die Vermögensverwalter selbst häufig in dieser Rechtsform. Zum anderen sind es oft auch ihre Mandanten, die sich bewusst dafür entscheiden. 

Was kommt auf Family Offices zu? 

Das Herzstück des MoPeg wird das neue Gesellschaftsregister. Ab 1. Januar können sich die Gesellschafter einer GbR freiwillig eintragen lassen. Die Freiwilligkeit ist jedoch nur theoretischer Natur, da dann nicht-eingetragene Gesellschafter de facto nur noch über eingeschränkte Rechte verfügen. So werden beispielsweise nur noch eingetragene Gesellschafter Grundstücke, Aktien oder GmbH-Geschäftsanteile künftig kaufen oder verkaufen können. Zu den Vorteilen gehören darüber hinaus die Publizitätswirkung der öffentlich einsehbaren Registereintragung, die Transparenz und Vertrauen im geschäftlichen Umgang schafft. 

Ferner wird die Modernisierung des MoPeg, deren Initiative noch auf die letzte Große Koalition zurückgeht, viele weitere Auswirkungen auf Family Offices und ihre Kunden haben. Denn der Gesetzgeber hat an insgesamt über 130 Punkten Veränderungen vorgenommen. Wichtig zu wissen ist, dass die Neuerungen am 1. Januar 2024 ohne Übergangsregelungen in Kraft treten. Der Geltungsbereich umfasst sowohl Neugründungen als auch für bestehende Gesellschaften. 

Family Offices sollten daher schon jetzt prüfen, ob für ihre Mandanten im Hinblick auf künftige Geschäftsaktivitäten ein Registereintrag erforderlich ist, und die nötigen Schritte, wie die erforderlichen Beglaubigungen, vorbereiten. Die neue Transparenz bringt nämlich auch Nachteile mit sich, wenn Gesellschafter ausdrücklich nicht öffentlich in Erscheinung treten wollen. Das neue Recht fordert von natürlichen Personen die Nennung von vollem Namen, Geburtsdatum und Wohnort. Das bedeutet für vermögende Gesellschafter eine Erhöhung des Sicherheitsrisikos. Um diesem zu begegnen, wird in einigen Fällen eine gesellschaftliche Umstrukturierung der GbR zu organisieren sein.

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