Am 22. Februar 2017 legte die Bundesregierung ihren Entwurf „eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (4. AGwR), zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ vor. Aufgrund einiger überzogener beziehungsweise unklarer Regelungen bedarf dieser Entwurf einer eingehenden Prüfung und Diskussion.
Bankenbrief Wichtiges vom 15. März 2017 Das Thema Weidmann: Basel-III-Verhandlungen rasch wieder aufnehmen Kurz vor dem G20-Finanzministertreffen in Baden-Baden hat Bundesbank-Präsident Jens Weidmann dazu aufgerufen, die Verhandlungen über eine Reform der globalen Kapitalregeln nicht noch länger aufzuschieben. Die anhaltende regulatorische Unsicherheit belaste die Banken, sagte er heute auf einer Veranstaltung des internationalen Bankenverbandes IIF in…
Die Umsetzung von Schulungsinhalten kann Mitarbeiter vor Probleme stellen. Am Beispiel einer Schulung zu politisch exponierten Personen (PEP) für die Compliance-Mitarbeiter einer Bank wird das Spannungsverhältnis deutlich. Daher gilt es, vor, während und nach der Schulung den Fokus auf das Wesentliche der Praxis nicht zu verlieren. Von Ronny Fuchs