Immer mehr Länder führen thematische Sanktionen nach dem Vorbild des Global Magnitsky Sanctions Program ein. Doch obwohl die USA, die Europäische Union und das Vereinigte Königreich hier gemeinsame Ziele verfolgen, bleiben die Sanktionslisten weiterhin uneinheitlich.
Die Verhinderung von Korruption war abseits der Schwerpunktthemen Wertpapier-Compliance, Geldwäscheprävention und Verhinderung von Sanktionsverstößen lange Zeit nur ein Randbereich der Banken-Compliance. In Deutschland hat der Gesetzgeber 2015 eine Reform des § 299 StGB („Bestechung im geschäftlichen Verkehr“) umgesetzt, die direkte Auswirkungen auf die Kreditinstitute hat.
Bankenbrief Wichtiges vom 06. Oktober 2016 Das Thema Insider: BaFin will Deutsche Bank im Russland-Fall nur Auflagen erteilen Die Deutsche Bank muss nach Medieninformationen bei der Prüfung von Geldwäsche-Vorwürfen in Russland keine Geldbuße der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befürchten. Die Untersuchungen liefen zwar noch, hieß es, es zeichne sich aber ab, dass zumindest in Deutschland…