Im Rahmen der neuen Instant-Payments-Verordnung wird auch eine sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) zur Pflicht. Diese gehört zweifelsohne zu den größten Herausforderungen des neuen Regelwerkes. Denn für die automatisierte Prüfung zwischen der IBAN und einem weiteren eindeutigen Identifikator, wie dem Namen des Kontoinhabers, wird eine schnelle Rücksprache zwischen Zahler- und Empfängerbank notwendig. Das erfordert wiederum ein hohes Maß an Standardisierung und Interoperabilität zwischen den europäischen Banken.
Als verbindliche Basis für eine weitestgehend einheitliche Verarbeitung in Europa, hat der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (EPC) ein entsprechendes VoP-Schema definiert, das am 10. Oktober 2024 in seiner 1.0 Version veröffentlicht wurde. Höchste Zeit, denn schließlich soll die VoP bereits im Oktober 2025 live gehen und nicht nur Echtzeitzahlungen, sondern allen SEPA-Transaktionen vorgeschaltet werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Updates für Banken und Zahlungsdienstleister (PSPs):
Prozess der VoP: Im neuen Rulebook findet sich ein aktualisiertes Flussdiagramm, das die Beziehungen und Interaktionen zwischen allen Beteiligten abbildet – und dabei zwei neue zusätzliche Funktionen einführt, um die Interoperabilität zu sichern: Routing- und Verifizierungsmechanismen (RVMs) und den neuen EPC-Verzeichnisdienst.
Die RVMs sollen PSPs bei den komplexen Anforderungen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem europäischen Namensabgleich unterstützen. Der European Directory Service soll die betrieblichen Adressen und Daten der Scheme-Teilnehmer hinterlegen und pflegen. Dafür speichert er alle erforderlichen operativen Daten für die Erreichbarkeit der teilnehmenden PSPs, die ihre Daten auch umgekehrt in dem Verzeichnis speichern. Für die Teilnahme müssen sich PSPs beim EPC registrieren und einige technische, organisatorische, sicherheitstechnische und rechtliche Pflichten erfüllen.
Zusätzliche Identifizierungsmöglichkeiten: Bisher ging es um einen Abgleich zwischen der IBAN und dem Namen des Kontoinhabers. Zusätzlich können Banken auf freiwilliger Basis nun auch weitere eineindeutige Identifikationsmöglichkeiten für den Abgleich hinzufügen, wie etwa die Value Added Tax (VAT).
Rückmeldeparameter beim Matching: Für die Rückmeldeparameter beim Matching-Prozess werden nun einheitliche Strukturen vorgegeben. Diese entsprechen beispielsweise für die Übereinstimmung zwischen IBAN und Namen bei natürlichen Personen umgangssprachlich einer „Ampel“, mit Match, No Match und Close-Match. Die faktische Darstellung obliegt dabei dem jeweiligen PSP. Das Rulebook sieht auch die Verwendung von Tradenamen für Business-Konten vor. Hierzu muss eine intelligente Lösung des VoP-Services entwickelt sein.
Antwortzeiten: Auch die Antwortzeiten für VoP-Anfragen wurden überarbeitet – mit einer kleinen Überraschung: Die maximale Antwortzeit wurde von drei auf fünf Sekunden erhöht – mit der Empfehlung, eine Antwortzeit von unter einer Sekunde zu gewährleisten.
Bewertung des Rulebooks
Das Rulebook enthält wichtige Details und legt eine gute Basis für die einheitliche europaweite Umsetzung der VoP, auch wenn es noch Nachbesserungen und Ergänzungen geben sollte. Damit wird die VoP ein wirkungsvolles Tool gegen Zahlungsbetrug, das etwa im Zusammenhang mit einem Fraud Risk Indicator noch weitere Potenziale liefert.
Umso dringender sind nun Umsetzung und Implementierung. Denn es bleibt nicht einmal ein Jahr, bis der Service im Oktober 2025 live sein muss. Dabei sind auch die Qualität des Prüfungs-Algorithmus, das Herstellen von Nutzerakzeptanz, große Baustellen im Bereich Massenzahlungsverkehr und zusätzlich integrierbare Corporate Services wichtige Themen. Besonders mit Blick auf die fortgeschrittene Timeline sind all das drängende Fragen und große Herausforderungen, die noch immer von vielen zukünftigen Teilnehmern unterschätzt werden. Banken und PSPs müssen sich noch dieses Jahr für eine Lösung entscheiden. Insofern lautet der dringende Appell: Es wird Zeit, die Verification of Payee umzusetzen. Je schneller, desto besser.

Michael Hülsiggensen
Michael Hülsiggensen ist als Head of DACH Market bei SurePay für den Markteintritt und Erfolg des niederländischen Fintech-Unternehmens in Deutschland verantwortlich. Er verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Digitalisierung.