Datenweitergabe immer noch Grauzone
Vor gut zweieinhalb Jahren veröffentliche 3sat auf seiner Homepage einen Report über die Machtlosigkeit von Datenschützern gegenüber dem massiven Datenhandel, der vor allem im Internet herrscht. Wirklich erfolgreiche Präventionen können immer noch nicht vorgewiesen werden.

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Obwohl das World Wide Web mittlerweile nicht mehr aus unserem beruflichen als auch privaten Alltag wegzudenken ist, so bereitet die wahrscheinlich größte Errungenschaft des zwanzigsten Jahrhunderts Datenschützern immer noch eklatante Probleme. Warum ist das so? Der Grund ist wohl die in vielen Belangen unsichere Gesetzeslage. Schwarz und weiß findet man nur in den wenigsten juristischen Fällen. Die Grauzone trifft es wohl eher – ein Begriff den gerade Betroffene nicht mehr hören können. Das wohl begehrteste Gut ist für die Diebe in diesem Zusammenhang der Zugriff auf persönliche Daten, wie Adressen und Bankverbindungen. Im Jahre 2009 war es Reportern des NDR in nur wenigen Stunden gelungen, eine Vielzahl, d.h. über tausend Datensätze zu erwerben. Ja, „erwerben“! Auf Schwarzmärkten wurden Kontodaten und dergleichen zum Kauf angeboten.
Verschärfung des Datenschutzes als Folge
Daraufhin kam es zu einer Verschärfung des Datenschutzes. Allerdings finden besagte Kriminelle schnell Methoden, um sich auch dann wieder in die Grauzone flüchten zu können. Problematisch erweist sich vor allem die Tatsache, dass die Weitergabe von Daten keineswegs einem generellen Verbot unterliegt. Wer also im Marketing aktiv ist oder Meinungsforschung betreibt, gelangt schnell an die gewünschten Daten. Das Opfer erfährt nur in den wenigsten Fällen, wer genau seine Daten für welchen Anlass erworben hat und wo er sie vor allem erhalten hat. Und nur dann kann das Opfer der Nutzung dieser Daten auch auf rechtlicher Grundlage widersprechen. Haben Sie schon einmal einem Angestellten eines Callcenters die Löschung Ihrer Daten befohlen? Eigentlich sollte dies ein Automatismus sein, wenn man Informationen über sich nicht in den Händen von Dritten wissen will. Aber wer macht das schon?
Das Bundesdatenschutzgesetz hat einen entsprechenden Katalog an verbindlichen Verboten der Datenweitergabe formuliert. Trotzdem bleiben bei den vielen Möglichkeiten des illegalen Datenerwerbs immer noch zu viele Grauzonen unbeachtet. Hier sollte dringend etwas getan werden.
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