,

Kinder und Geld – muss kein schwieriges Thema sein

Wie und wann führe ich (m)ein Kind am besten an den verantwortungsvollen Umgang mit Geld heran? Das ist eine Frage, die viele beschäftigt und die manchmal auch zu Streit führen kann. Sie sollte dennoch zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden.


Taschengeld ist ein Weg, Kinder an einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld heranzuführen. 50 Cent in der Woche bis 70 Euro im Monat sollte ein Kind bekommen

Kinder sollten frühzeitig den Umgang mit Geld erlernen. Dabei sollte man sie behutsam an das Thema heranführen, damit es eine selbstverständliche Rolle in ihrem Leben bekommt. Schön und gut – aber wie soll das gehen? Hierfür ist Taschengeld ein geeignetes Mittel.

So können die Kleinen selbst entscheiden, wie sie ihr Geld ausgeben, lernen finanzielle Entscheidungen zu treffen, Geld für eine bestimmte Anschaffung zu sparen und letztlich wird ihnen auf diese Weise bewusst, dass Geld keine unendlich verfügbare Ressource ist.

Doch wie viel Taschengeld gibt man seinem Kind? Viele Eltern stellen sich diese Frage. Das kann zu auch längeren Diskussionen zwischen den Beteiligten führen. Jetzt mag sich der ein oder andere denken: „Wenn das so schwierig ist, soll ich meinem Kind dann überhaupt Taschengeld geben?“ Ja! Denn Taschengeld ist ein elementarer Bestandteil der finanziellen Bildung eines Kindes.

Taschengeld-Leitfaden für Eltern

Bei der Entscheidung, wie viel Taschengeld ein Kind bekommt, hilft die Taschengeldtabelle. Sie basiert auf einer Empfehlung der Jugendämter. Die Höhe ist dabei vom Alter des Kindes abhängig. Die Taschengeldtabelle 2020 empfiehlt ab einem Alter von vier bis fünf Jahren damit anzufangen, Kindern eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Die Empfehlung liegt bei 50 Cent in der Woche.

Mit zunehmendem Alter hat das Kind andere Bedürfnisse und es ist ihm zuzutrauen, bessere finanzielle Entscheidungen zu treffen. Daher nimmt der vom Jugendamt empfohlene Wert langsam zu. Ist das Kind 18 Jahre alt wird ein Taschengeld von 70 Euro im Monat als sinnvoll angesehen.

Hält man sich an diese Tabelle, bekommen Kinder bis zum 18. Lebensjahr insgesamt um die 4.000 Euro von ihren Eltern als Taschengeld. Eine ganz schöne Summe.

Diese können die Heranwachsenden natürlich durch Nebenjobs wie Zeitungen austragen oder Babysitten aufbessern. Das sollte allerdings beim Taschengeld nicht berücksichtigt werden. Denn Kinder möchten durch die Arbeit ja etwas „dazuverdienen“. Allerdings ist das Jobben unter dem 12. Lebensjahr grundsätzlich verboten und nur in wenigen Ausnahmefällen werden Sondergenehmigungen erteilt.

Ab 13 Jahren dürfen Kinder mit Erlaubnis der Eltern zwei Stunden pro Tag arbeiten, aber nur von 8 bis 18 Uhr. Mit 15 sind Jobs bis zu vier Wochen im Jahr zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche bis 22 Uhr einen Nebenjob ausüben. Für alle Tätigkeiten gilt, dass sie selbstverständlich nicht während der Schulzeit auszuüben sind.

Wohin mit dem Kleinen-Geld?

Sparschwein, Spardose, oder Sparstrumpf? Egal, welches „Gefäß“ gewählt wird, es ist sinnvoll, dass die Kleinen einen festgelegten Ort für ihr Taschengeld und Erspartes haben. So können sie leichter sehen, was noch übrig ist oder wie viel für das Objekt der Begierde noch gespart werden muss.

Sollte durch Geburtstage oder Weihnachten mal eine große Menge an Geld im Sparschwein landen, ist auch ein sogenanntes Minderjährigenkonto ein guter Weg, Geld zurückzulegen. Viele Banken bieten solche Girokonten für Kinder unter 18 Jahren an. Sie können oft bereits bei der Geburt des Kindes von den Eltern eröffnet werden.

Die Erziehungsberechtigten bleiben bis zur Volljährigkeit des Kindes die Verfügungsberechtigten über das Kinderkonto. Das heißt, sie entscheiden, ob und wie viel Geld ihre Sprösslinge abheben dürfen. Wichtig dabei: Das Geld auf dem Konto gehört einzig und allein dem Kind.

Kinderkonto: Was gibt es wo?

Ab dem 7. Lebensjahr können Kinder mit Erlaubnis eines gesetzlichen Vertreters ein „Kinderkonto“ eröffnen. Dazu müssen sich die Parteien ausweisen und die Steueridentifikationsnummer des Kindes muss vorgezeigt werden. Das Besondere an dem Minderjährigenkonto ist, dass Geld nur abgehoben werden kann, wenn das Konto gedeckt ist (Guthabenbasis).

„Ab einem Alter von zwölf Jahren empfiehlt es sich, das Konto als Taschengeldkonto mit Debitkarte (Girocard) zu führen, um sie an einen eigenverantwortlichen Umgang mit Geld heranzuführen“, rät der Bundesverband deutscher Banken (BdB). Eltern könnten etwa das Taschengeld regelmäßig per Dauerauftrag auf das Konto ihres Kindes überweisen, um junge Menschen im Umgang mit Konto und Karte zu schulen.

Die Stiftung Warentest hat im April 2020 175 Girokonten für junge Leute von insgesamt 133 Banken verglichen und herausgefunden, dass 149 der Kontomodelle mindestens bis zum Ausbildungsende kostenlos sind. Außerdem würden 120 Banken im Test eine kostenlose Karte zum Konto mitliefern und auch keine weiteren Bedingungen stellen. Ebenso sei bei 162 Konto­modelle mindestens ein kostenloses Online­banking-Verfahren mit dabei. Ein durchaus gutes Ergebnis für die Banken. Denn die Kinder von heute sind die Kunden von morgen.

Tipp: Sie möchten mehr zum Thema Finanzielle Bildung? Dann erfahren Sie hier, warum man damit nicht früh genug anfangen kann oder schauen Sie hier, um zu erfahren, was BANKINGCLUB-Gründer Thorsten Hahn dazu sagt.