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Bad Bank haftet: WestLB’s Milliardenschuld

Bad Bank schützt „Good Bank“ vor Milliardenzahlung – wenn auch auf unfreiwilliger Basis. Die Nachfolgegesellschaften der WestLB sahen sich beide nicht in der Verantwortung die Steuerrückzahlungen der ehemalig größten deutschen Landesbank zu begleichen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat jedoch entschieden: Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist zu einer Zahlung von etwa einer Milliarde Euro an…


Bad Bank zahlt Milliarde-WestLB-Urteil

Seit die WestLB aufgrund enormer Defizite im Jahre 2012 zerschlagen wurde, stehen sich heute die Portigon AG und ihre Bad Bank EAA gegenüber. Die Gründungsentscheidung Portigons fundierte größtenteils auf der Bewerkstelligung der Pensionslasten ehemaliger WestLB-Mitarbeiter. Währenddessen wurde der EAA der Wertpapier- und Kreditbestand zugeschrieben. Nur wenige Jahre später erfuhr die Öffentlichkeit von den Cum-Ex-Geschäften der WestLB, welche auf einer CD aufgezeichnet waren. Hier fand man Beweise von Überschüssen durch Aktienhandel vor und nach dem Dividendenstichtag und teilweise wiederholte Rückforderungen von partiell nie abgeführten Steuern. Zwischenzeitlich war die WestLB größter Einzelaktionär bei beispielsweise Daimler, was das Ausmaß der Geschäfte erahnen lässt.  

Wer übernimmt die Milliardenschuld?

Zahlreiche Bescheide aus den Jahren 2019 und 2020 belegen einen Verlust von weit über 500 Millionen Euro. Da die Vorfälle bereits viele Jahre zurückliegen, schnellt die Summe aufgrund enormer Zinshöhen auf einen Betrag von etwa einer Milliarde Euro. Darüber, wer den Schadensersatz letztendlich zahlen sollte, blieb man sich jedoch zunächst uneinig.  

Die EAA sollte sich als Abwicklungsinstanz für ausgewählte toxische Portfolioteile der WestLB verantworten, dazu aber auch weitere Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Unternehmensbereiche, wie das Kapitalmarktgeschäft, übernehmen. Im aktuellen Rechtstreit argumentiert die Portigon AG mit genau diesem Beschluss und schreibt die Cum-Ex-Geschäfte dem Kapitalmarktgeschäft zu – demnach als Pflicht der EAA. Weiterhin stützte sich Portigon auf die Vereinbarung, die bei der Schaffung der EAA getroffen wurde und besagen soll, dass auch ehemalige Steuerverbindlichkeiten der WestLB von der Bad Bank übernommen werden.  

Sparkassen an Schuldbegleichung beteiligt

Das Landgericht konnte dies nun kürzlich verifizieren: „Eine Auslegung der Vertragswerke und der Erklärungen der Parteien ergibt aber, dass die Übernahme der streitigen steuerlichen Risikopositionen durch die Beklagte gewollt war“, heißt es laut der Vorsitzenden in der Urteilsbegründung. Während die Portigon AG komplett dem Land Nordrhein-Westfalen gehört, sind an der EAA neben dem Land auch die nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände beteiligt. Demgemäß sind diese auch dazu verpflichtet die Hälfte der Verluste auszugleichen. Mit einem Eigenkapitel, was sich Ende Juni 2021 auf fast 690 Millionen Euro belief, stehen der EAA bereits Mittel zur Verfügung, auf die sie unmittelbar zugreifen kann.  

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht, so kann im Laufe des Folgemonats beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main noch Einspruch erhoben werden. 

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