Bei aller Kritik

Vorleben ist das Gebot der Stunde. Wie man es macht, Blessing macht es falsch. Oder? Hat der Vorstandschef der Commerzbank in den letzten Monaten verstärkt externe Prügel bezogen, gibt es jetzt interne Prügel aus dem Management. Gleich zwei Vorstände sollen das Unternehmen verlassen, auf der Ebene der Bereichsvorstände sollen es um zehn Köpfe gehen, die…


Vorleben ist das Gebot der Stunde.

Wie man es macht, Blessing macht es falsch. Oder? Hat der Vorstandschef der Commerzbank in den letzten Monaten verstärkt externe Prügel bezogen, gibt es jetzt interne Prügel aus dem Management. Gleich zwei Vorstände sollen das Unternehmen verlassen, auf der Ebene der Bereichsvorstände sollen es um zehn Köpfe gehen, die rollen sollen.

Na und. Die Commerzbank will über 5.000 Arbeitsplätze abbauen. Meist werden die Führungsetagen bei solchen Aktionen nicht in der gleichen Relation abgebaut und das führt zu Unmut in der Belegschaft. Fast hat man das Gefühl beim Stellenabbau „unten“ verhält es sich so, wie es der britische Historiker Cyril Parkinson unter anderem in der britischen Admiralität nach dem zweiten Weltkrieg erlebte. Die Bürokratie, das heißt die Anzahl der Mitarbeiter dort in der Verwaltung wuchs an, Kriegsschiffe jedoch gab es immer weniger. Heute scheint es im Verhältnis immer mehr Führungskräfte für immer weniger Mitarbeiter zu geben.

Da ist es doch nur richtig, dass sich Blessing mit dem – aus meiner Sicht – wichtigsten Führungsthema beschäftigt: Vorleben! Es helfen weder einige Semester St. Gallen und das Absitzen in einer anderen Kaderschmiede, wenn die Führungskraft am Ende noch nicht einmal vorleben kann. Mitarbeiter sind nicht Menschen zweiter Klasse und Führungskräfte die besonders privilegierte Kaste. Nur Führungskräfte, die vorleben, können auch einfordern.

Bei aller Kritik Herr Blessing, gute Idee.

Bleibt die Frage, ob die Abberufung der beiden geplanten Vorstände, ein juristisch gut durchdachter Plan ist. Es gab in der letzten Sitzung des Aufsichtsrats zwar grünes Licht für die Reduzierung von Vorstand und Bereichsleitung. Es besteht jedoch für die beiden Vorstandsmitglieder ein Vergütungsanspruch bis Mai 2017, denn die Deckelung der Abfindung auf zwei Jahre würde nur bei einer Abberufung gelten, die mit dem Aktiengesetz konform geht. So wie es aussieht bestehen beide auf die Abfindung. Schlechter Stil? Gier? Ein Fall für einen weiteren Artikel. Stay tuned.

Foto von JacobKCunningham – www.istockphoto.com