Tarifabschluss für Genossenschaftsbanken

Mit einer Einigung endeten die Tarifverhandlungen in der dritten Runde, die zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) und den Gewerkschaften DBV – Deutscher Bankangestellten-Verband und DHV – Die Berufsgewerkschaft geführt wurden.Am letzten Tag des Oktobermonats wurde beschlossen, dass die Gehälter der Tarifmitarbeiter in zwei Stufen steigen sollen, 2, 7 Prozent ab Januar…


Mit einer Einigung endeten die Tarifverhandlungen in der dritten Runde, die zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) und den Gewerkschaften DBV – Deutscher Bankangestellten-Verband und DHV – Die Berufsgewerkschaft geführt wurden.Am letzten Tag des Oktobermonats wurde beschlossen, dass die Gehälter der Tarifmitarbeiter in zwei Stufen steigen sollen, 2, 7 Prozent ab Januar 2013 und 1,3 Prozent ab Januar 2014. Weiterhin werden die Ausbildungsgehälter um 50 Euro aufgestockt. Im Dezember 2012 bekommen alle Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe von 15 Prozent eines Monatsgehalts ausgeschüttet.

Axel Lekies, Verhandlungsführer des AVR, gibt sich zufrieden mit dem Ergebnis, „Mit diesem Gehaltsabschluss ist uns ein Balanceakt gelungen. Wir beteiligen unsere Mitarbeiter an den guten Ergebnissen der Vergangenheit. Mit Blick auf die für die gesamte Kreditwirtschaft bestehenden Unwägbarkeiten haben wir vertretbare Gehaltssteigerungen vereinbart“.

Zukünftig sollen variable Vergütungsmodelle ausgebaut und einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Bei den ersten sechs Tarifgruppen gilt eine mögliche variable Vergütung von 8 Prozent, bei den oberen drei Tarifgruppen 10 Prozent. Das Thema Gesundheit rückt zukünftig stärker in den Fokus. So wurde ein „Präventionstag“ festgelegt. Angestellte haben somit die Möglichkeit einen halben Tag pro Jahr für Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen.

Angesichts des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes wurde eine gemeinsame Formulierung der Tarifparteien geschaffen. Hiermit soll insbesondere das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gestärkt werden. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie den Anhörungs- und Informationsrechten der Arbeitnehmer.

Info und Foto von Berufsverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – www.bvr.de