„Die elektronische Signatur ist ein Gewinn für Unternehmen“

Seitdem die eIDAS-Verordnung im Juli 2016 in Kraft getreten ist, gibt es eine einheitliche rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen in der EU. Welche Auswirkungen das auf die Nutzung der elektronischen Signatur in der Finanzbranche hatte, erklärt Gregor Kolk, Business Development Lead für Adobe Sign in Deutschland.


Gregor Kolk verantwortet die Business-Development-Aktivitäten für Adobe Sign in Deutschland.

BANKINGNEWS: Die Banken- und Versicherungsbranche hat bereits umfangreich in die Implementierung von elektronischen Signaturen investiert. Welche Vorteile bietet diese Technologie insbesondere für Banken und ihre Kunden?

Gregor Kolk: Im Prinzip bietet die elektronische Signatur der Bank- und Versicherungsbranche die gleichen Vorteile wie anderen Branchen. Es gibt drei wesentliche Bereiche, in denen sich die elektronische Unterschrift von der klassischen Unterschrift unterscheidet. Zum einen werden Prozesse mit der E-Signatur sehr viel effizienter. Jedes Unternehmen gewinnt dadurch Ressourcen, die es für andere Zwecke als für das administrative Nachverfolgen von Unterschriften verwenden kann. Auch das Einhalten von Richtlinien und Vorschriften kann einfacher und effizienter gewährleistet werden. Der dritte große Unterschied ist das allgemeine Kundenerlebnis. Die elektronische Unterschrift bietet dem Kunden ein weitaus angenehmeres Erlebnis als die klassisch „analoge“ Unterschrift: Er muss nicht erst selber ein Dokument ausdrucken, es einscannen oder zur Post laufen. Diese drei Vorteile gelten natürlich auch für die Finanzbranche. Darüber hinaus kann der Effizienzgewinn im Bankenumfeld besonders umfangreich ausfallen. Banken verfügen schließlich über eine große Kundenbasis, die administrativ betreut werden muss. Zudem müssen für diese Kunden zahlreiche Dokumente erstellt und administrative Prozesse abgewickelt werden, von der reinen Registrierung bis hin zu einer Selbstauskunft bei einem Kreditantrag.

„Digitale Marktanbieter haben Banken unter Zugzwang gesetzt“

Wie steht es um die Akzeptanz für die elektronische Signatur in der Finanzbranche?

 Die Akzeptanz ist sehr hoch. Ich glaube, dass dies auch auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass es in der Bankenbranche zahlreiche Marktanbieter gibt, die ausschließlich digital unterwegs sind. Das hat die klassischen Banken unter Zugzwang gesetzt oder möglicherweise auch einfach nur dazu inspiriert, aufgeschlossener gegenüber neuen Technologien zu sein. Darüber hinaus stehen beratende Partner wie Adobe bei der Implementierung unterstützend zur Seite und können diesen Unternehmen auch bei Themen wie Datensicherheit und Rechtsgültigkeit Sicherheit geben.

„Das Vertrauensdienstegesetz bietet einen verlässlichen Rahmen.“

Sie haben gerade über die Rechtsgültigkeit von elektronischen Signaturen gesprochen. Was hat sich hier durch die eIDAS-Verordnung verändert?

 Die eIDAS-Verordnung ist jetzt ziemlich genau zwei Jahre in Kraft und stellt erstmals eine EU-weite rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen zur Verfügung. In Deutschland wurde sie im Frühjahr 2017 durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) in die nationale Gesetzgebung überführt. Dieses ist der verbindliche rechtliche Rahmen für jede Art der elektronischen Signatur, sodass wir auf einem hohen Sicherheitsniveau und mit einer starken juristischen Beweiskraft agieren. Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Durchführung der eIDAS-Verordnung konnten wir einen regelrechten Akzeptanzschub für das Thema feststellen – zum einen, da nun die elektronische Unterschrift EU-weit anerkannt und geregelt ist, zum anderen, weil sich die Bundesregierung öffentlichkeitswirksam mit diesem Thema befasst hat. Ein wichtiger Schritt, auch wenn wir noch weitere gehen müssen.

Heißt das, die eIDAS-Verordnung hat noch offene Fragen hinterlassen, die geklärt werden müssen?

Es gibt wenige offene Fragen, zum Beispiel bei der Anerkennung der Video-Identifikation für die verschiedenen Typen von Zertifikaten in Deutschland. Das ist an dieser Stelle aber nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr die existierende rechtliche Grundlage, auf der Unternehmen sich mit dem Thema digitale Signatur auseinandersetzen können, denn dank der eIDAS-Verordnung und dem Vertrauensdienstegesetz haben Sie zudem die Zusicherung, dass eine elektronische Unterschrift grundsätzlich gültig ist.