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Deutschland und die Geldwäsche: Erster FATF-Prüfbericht seit 12 Jahren

Wie effektiv gehen einzelne Länder gegen Geldwäsche vor? Das überprüft die internationale Organisation FATF routinemäßig bei ihren Mitgliedsstaaten. Erste Erkenntnisse zur Lage in Deutschland ließ sie in ihrem Kommuniqué durchblicken.


FATF, Geldwäsche

Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) ist ein internationales Gremium, das 1989 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegründet wurde. In regelmäßigen Abständen überprüft die FATF gemeinsam mit den Regionalbehörden (FSRBs), ob Mitgliedsstaaten gemeinsame Standards einhalten und welche Maßnahmen sie ergreifen. 

Bereits 2020 hätte in Deutschland eine Routinekontrolle stattfinden sollen. Zwar konnte der Zeitplan aufgrund der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden, jedoch soll die Veröffentlichung des Abschlussberichts im August 2022 erfolgen. Erste Ergebnisse teilte die FATF im Zuge ihres Plenums mit, das vom 14. bis 17. Juni in Berlin tagte. So konstatiert die Organisation, dass “Geldwäsche-Paradies” Deutschland seine Bemühungen zur Geldwäschebekämpfung intensiviert habe und Verbesserungen sichtbar seien. 

Schweres Erbe

Dabei tritt die Bundesrepublik ein schweres Erbe an. Bei der letzten Untersuchung der FATF im Jahr 2010 war die Zahl der Beanstandungen so groß, dass die internationale Kritik sehr deutlich ausfiel. Auch Organisationen wie die OECD tadelten  die Nachlässigkeiten. Dem Prüfbericht zufolge konnte Deutschland zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 29 von insgesamt 49 untersuchten Kriterien erfüllen. Erhebliche Mängel bestanden etwa in den Bereichen Insiderhandel, Glückspiel und Immobilien. 

Tatsächlich entging das Land der sogenannten Schwarzen Liste nach Ansicht vieler Experten denkbar knapp. In dieser Kategorie landen Staaten, denen ein deutlich erhöhtes Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zugeschrieben wird. Als Folge verstärkt die FATF dort ihr Monitoring und die Beziehungen zur internationalen Staatengemeinschaft sowie übergeordneten Institutionen wie dem IWF oder der Weltbank kühlen ab. Besonders vor dem Hintergrund der EU-Schuldenkrise wäre diese Entscheidung zur Unzeit gekommen und hätte sich zu einer Belastungsprobe entwickeln können. 

Der Blick nach vorn

Nun sind seit dem letzten Prüfbericht zwölf Jahre vergangen und dementsprechend groß ist das Interesse an der Einschätzung der FATF. In welchen Bereichen hat sich Deutschland positiv entwickelt und wo besteht weiterhin Nachholbedarf? Einige grundsätzliche Tendenzen lassen sich an der am 17. Juni publizierten Pressemitteilung ablesen. Anerkennung etwa bekommt Berlin für seine Bemühungen, institutionelle Rahmenbedingungen zu verbessern. Auch die Koordination zwischen den Behörden von Bund und Ländern hat sich laut Experten verbessert. 

In der praktischen Umsetzung ergeben sich allerdings nach wie vor Probleme. Die Überwachung des privaten Sektors jenseits der Finanzbranche müsse verstärkt werden. Ebenso wird bemängelt, dass Eigentumsverhältnisse unzureichend transparent seien. Die FATF weist darauf hin, dass der Zugang und die Übermittlung diesbezüglicher Informationen Voraussetzung für die Arbeit der Ermittlungsbehörden sind. Es besteht also konkreter Handlungsbedarf, damit BaFin, FIU und Co. den Ereignissen nicht hinterherlaufen, sondern vor einem Wirecard 2.0 eingreifen können.

Insgesamt deutet die FATF-Veröffentlichung an, dass Deutschland erkannt hat, seine Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung intensivieren zu müssen. Erste wichtige Schritte wurden zwar unternommen. Doch zu einer effektiven Überwachung bedarf es weiterer Anstrengungen. Hierzu wird der für den August angekündigte Prüfbericht Anhaltspunkte liefern.

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