Hohe Dispozinsen – Stiftung Warentest fühlt Banken auf den Zahn

Schwere Vorwürfe erhebt die Stiftung Warentest gegenüber Banken. Neben teilweise horrenden Zinsen sei die von den Geldhäusern gepflegte Kommunikation mit ihren Kunden mehr als nur verbesserungswürdig. Insgesamt lässt der Test die gesamte Branche in keinem guten Licht erscheinen.
Der Dispokredit ist eigentlich keine schlechte Sache, da Kontoinhaber im Falle eines Falls auch mal unter die berühmte „0“ gehen können, wenn es denn die Situation erfordert. Dass man dafür Zinsgebühren zahlen muss, ist auch vollkommen legitim. Allerdings wurde nun ein Test der Stiftung Warentest veröffentlicht, der für die Außendarstellung der Branche sehr problematisch ist. Wie Spiegel Online berichtet, verlangten Geldhäuser von ihren Kunden im Durchschnitt für eine Kontoüberziehung zehn Prozent. Des Weiteren seien jene Kunden nur spärlich über diesen Sachverhalt informiert worden – für die Verbraucherschützer ein großes Problem. Denn diese fehlende Transparenz sei alles andere als kundenfreundlich. Mittlerweile ist der Gesetzgeber eingeschritten, um Banken dazu zu verpflichten, auf ihrer Homepage etwa die Höhe von Dispozinsen zu veröffentlichen. Die neue Verordnung soll nächstes Jahr in Kraft treten.
Nur zwei Drittel der angeschriebenen Banken meldeten sich zurück
Der Mangel an Transparenz lässt sich auch in Zahlen messen: Demnach haben sich von 1472 Häusern nur 75 Prozent zurückgemeldet, um eine Aussage über die Höhe ihrer veranschlagten Dispozinsen zu machen. Wer kann es den Verbraucherschützern verübeln, dass sie ein derartiges Verhalten nicht gutheißen? Zudem seien laut der Stiftung die Zinsen der getesteten Geldhäuser immer noch viel zu hoch. Demnach liege ein fairer Zinssatz merklich unter zehn Prozent. Viele enttäuschte Kunden sehen in dieser Finanzpolitik der Banken teilweise nur noch Gier und Wucher. Derartige Testergebnisse, gepaart mit der unglücklichen Außendarstellung und der immer wieder kritisierten fehlenden Transparenz tun der Branche nicht gut. Selbstverständlich wird kein Kontoinhaber dazu gezwungen, sein Giro zu überziehen. Da es aber Teil des Produkts respektive des Angebots ist, müssen entsprechende Konditionen auch sichtbar kommuniziert werden. Der Deckmantel des Schweigens hat an dieser Stelle nichts verloren.
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