
Autor: Carlos A. Gebauer
Euro: 17,99
267 Seiten, gebunden
ISBN: 978-3-8987-9846-4
Finanzbuchverlag
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Die Kritik an EU ist nicht neu, nur hat sie in den letzten Jahren eine neue Dynamik erhalten. Gerade die Rettung der Gemeinschaftswährung hat gewaltige Ausmaße angenommen, deren Kritik nicht zwingend eine europafeindliche Gesinnung aufweist. Es sind nicht selten überzeugte Europäer, die mit der derzeitigen Lage der EU nicht zufrieden sind und ein enormes Reformpotenzial erkennen.
Ein Jurist missachtet die grundlegenden Begriffe
Durch was vergegenwärtigt sich die EU in das alltägliche Bewusstsein der meisten ihrer Untertanen? Richtig, durch den Euro. Wen wundert’s, dass Gebauer sich näher mit der EZB und deren Geldpolitik auseinandersetzt? Um die weiteren Ausführungen nachvollziehen zu können, erklärt Gebauer dem Leser erst einmal die Grundlagen des Geldes und der Geldpolitik. Einem halbwegs gebildeten Leser wird er hierbei nichts Neues erzählen. Der Abschnitt „Herrschaft durch Geldpolitik“ umfasst 38 Seiten. Leider geht Gebauer nicht auf die konkreten Fehlentwicklungen ein, die ja in der Tat derzeit von der EZB begangen werden. Vielmehr verliert er sich in wesentlich grundlegenderen Sachen. Gebauer echauffiert sich darüber, dass Banken mehr Giralgeld in Umlauf bringen, als Gegenwert in der Realwirtschaft existiert. Nun gut, darüber kann man in der Tat heftige Streitgespräche führen. Es gibt durchaus Argumente gegen diese Form der Wirtschaftspolitik. Aber sie ist weder eine Erfindung der EZB noch der EU.
Gebauer versucht die fehlende Rechtsgrundlage und Illegalität dieses Handelns zu beweisen, indem er auf das Schuld- und Sachenrecht des BGBs verweist. Über die Rechtsgrundlage der EZB referiert er nur auf den § 128 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welche die Aufgaben der EZB definiert. Wenn Gebauer die Politik einer Zentralbank kritisiert, muss er auf diese Rechtsgrundlage verweisen und nicht auf das BGB. Auch im Alltag der Bürger gilt mehr als nur das BGB. Jeder Jurist, und Gebauer ist schließlich einer, sagt der Auslegungsgrundsatz lex specialis derogat legi generali („Genauer definierte Gesetz heben allgemein Gesetze auf“) etwas. Der Gesetzgeber darf Gesetze verabschieden, die einen Sachverhalt genauer regeln. Die Rechtsgrundlage der EZB ist weder das BGB noch das Code Civil oder andere nationale Gesetzesbücher. Auch wenn die Kritik meines Erachtens nicht an den Haaren herbeigezogen ist, muss man auf die genaue Rechtsgrundlage verweisen. Dass der Jurist Gebauer hier auf die falsche referiert, macht ihn unglaubwürdig.
Das Buch wird kein Klassiker
Der Titel verspricht, sich kritisch mit der Politik der EU auseinanderzusetzen. Das wird getan, leider in einer dilettantischen Art und Weise. Dadurch dass die EU sich selber als historisch einzigartig sieh, verleiht sie sich selber eine Aura der Unfehlbarkeit. Von dieser Arroganz muss sie zwingend herunterkommen. Diese Kritik muss aber wohlbedacht sein und in sich schlüssig. Diesem kommt Gebauer leider nicht immer nach. Das ist schade.
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