Die Bürgschaftsbanken als Liquiditätssicherer in der Coronakrise

Corona sorgte für Wirbel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Die langfristigen Folgen: noch ungewiss. Aber sicher ist: Anders als in der Finanzkrise 2007/2008 sind Banken diesmal Teil der Rettung. Wie Bürgschaftsbanken dabei für Entlastung sorgen, erklärt Sarah Erdmann.


Bürgschaftsbanken Corona

Stetiges Wirtschaftswachstum, eine gute Auftragslage in den Unternehmen und ausreichend Liquidität – so gestaltete sich die ökonomische Situation in der Prä-Covid-Ära. Mit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen für Gesellschaft und Wirtschaft ist dieser Trend umgekehrt worden. Nach zehn Jahren des Wachstums stürzten Deutschland und die Welt in eine Rezession, die sogar die Ausmaße der Finanzmarktkrise im Jahr 2007/2008 überstieg.

Um die Auswirkungen der Maßnahmen abzufedern, die zur Eindämmung der Pandemie getroffen wurden, brachte die Bundesregierung zahlreiche Hilfsprogramme, steuerliche Unterstützungsmaßnahmen sowie Hilfen für Beschäftigte auf den Weg. Sie sollten Arbeitsplätze und Unternehmen in Deutschland vor den negativen Folgen schützen.

Zusätzliche Risiken in den Büchern

Eine entscheidende Rolle in der Pandemie spielten dabei die deutschen Kreditinstitute, welche eine schnelle Versorgung der Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), mit Krediten gewährleisten mussten. Ausreichend Liquidität für die Bereitstellung von Überbrückungsfinanzierungen war vorhanden, waren doch adäquate Anlageoptionen durch die Niedrigzinspolitik der EZB in den letzten Jahren großteils weggefallen. Doch gingen Banken mit der Finanzierung von Unternehmen, denen von einem Tag auf den anderen ein Großteil der Aufträge und damit auch der Einnahmen weggebrochen waren, ein nicht abschätzbares Risiko ein.

Wann die Pandemie überwunden sein wird, ist auch heute – ein Jahr nach dem ersten Lockdown – ungewiss. „Es darf auf keinen Fall passieren, dass sich die Banken auf politischen Druck hin zusätzliche Risiken in die Bücher holen. Dies wäre nur mit einer Ausfallbürgschaft durch den Bund denkbar“, schrieb Prof. Dr. Volker Brühl, Geschäftsführer des Center of Financial Studies, zu Beginn der Pandemie auf Twitter.

Stetig steigender Regulierungsdruck

Nachdem die globale Finanzkrise der Jahre 2007/2008 die Schwächen des Finanzsystems offengelegt hatte, erfolgten in mehreren Schritten umfassende Regulierungsvorhaben im Finanzdienstleistungsbereich. Die deutschen Kreditinstitute sehen sich seitdem mit einem stetig steigenden Regulierungsdruck konfrontiert. Mit den Anforderungen zum Abbau von Non Performing Loans (NPL) wird weiter Druck auf die Erfüllung der institutsindividuellen Eigenmittelanforderungen ausgeübt. In diesem Spannungsfeld ist das Eingehen von unkalkulierbaren Risiken nicht für jedes Kreditinstitut ohne weiteres möglich. Ein Absicherungsvehikel, welches sich entlastend auf die Eigenkapitalauslastungen von Kreditinstituten auswirkt, stellt eine Bürgschaft der deutschen Bürgschaftsbanken dar.

Bürgschaftsbanken gewähren Kreditinstituten eine Besicherung von Krediten im Rahmen einer Förderkonzeption der Rückbürgen (Rückbürgschaft). Als solche Rückbürgen agieren die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesland, in dem die jeweilige Bürgschaftsbank aktiv ist. Somit wird das Risiko der Kreditfinanzierung auf mehrere Parteien – die Hausbank, die Bürgschaftsbank, der Bund sowie das jeweilige Bundesland – verteilt. Die Bürgschaftsbanken sind ihrerseits privatwirtschaftlich organisierte Kreditinstitute und sorgen insbesondere in Krisenzeiten dafür, dass die Kreditvergabe nicht an mangelnden Sicherheiten scheitert.

Bereits frühzeitig in der Corona-Krise konnten so mit Hilfe von aufgelegten Förderprogrammen die Liquidität von Unternehmen gesichert und die pandemiebedingten Umsatzverluste kompensiert werden. Beispielsweise wurde im Freistaat Sachsen ein Sonderprogramm „Express- Liquidität“ aufgelegt, in dem sehr schnell und unbürokratisch Bürgschaften für KMU-Finanzierungen der Hausbanken genehmigt wurden.

Vorteile für Hausbanken

Deutsche Bürgschaftsbanken unterliegen hinsichtlich ihrer Robustheit vergleichbaren Aufsichtsvorschriften wie Institute, die unter die Capital Requirements Regulation (CRR) fallen. Ihnen gegenüber bestehende Risikopositionen, das heißt, Bürgschaften, können demnach wie Risikopositionen gegenüber CRR-Instituten behandelt werden. Die Hausbanken können im Rahmen der gem. Art. 193 Abs. 5 CRR notwendige Unterteilung der Risikopositionen teilweise privilegierte Risikogewichte von 0 Prozent (für den Rückverbürgten Anteil, der auf den Bund und das jeweilige Bundesland entfällt) und 20 Prozent (für den Anteil des Eigenrisikos der Bürgschaftsbank) in Anspruch nehmen.

Damit erfolgt für die Hausbank eine Risikoentlastung der Eigenmittelanforderungen bei einer typischen Risikoverteilung von etwa 74 Prozent. Mit Art. 47c Abs. 4 CRR wurden zudem Sonderregelungen für notleidende Risikopositionen öffentlich geförderter Bürgschaften eingeführt, unter die auch die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken fallen. Bei den Rückbürgschaften von Bund und des jeweiligen Bundeslandes handelt es sich zudem um eine Rückbürgschaft eines anerkennungsfähigen Sicherungsgebers nach Art. 201 Abs. 1 lit. a bis e CRR. Damit ist der mit einer Bürgschaft besicherte Teil einer notleidenden Risikoposition in den ersten sieben Jahren nicht vom harten Kernkapital der Hausbank abzuziehen. Erst nach dem siebten Jahr nach Einstufung als notleidend ist ein Abzug in voller Höhe vorzunehmen.

Die durch die Absicherung der Bürgschaftsbanken freien Eigenmittel können in der Folge für weitere Unternehmensfinanzierungen verwendet werden. Demnach sorgen sie nicht nur direkt für eine Ausweitung der Kreditvergabe, sondern forcieren diese durch die Schonung der Eigenmittel auch indirekt. Im Jahr 2020 haben die Bürgschaftsbanken in Deutschland Kreditfinanzierungen von über zwei Milliarden Euro besichert. Sie sind damit ein wichtiger Baustein in der Förderlandschaft Deutschlands.

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