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Es gibt noch viel Optimierungspotenzial beim Transparenzregister

Durch das Anfang 2020 erneuerte Geldwäschegesetz sind die Anforderungen für die Verpflichteten in Hinblick auf das Transparenzregister noch intensiver geworden. An einem Praxisbeispiel beschreibt Dr. Frank Schlein, wie Anforderungen aus dem Transparenzregister effizient erfüllt werden können.


Transparenzregister, KYC

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Noch nie wurden so viele Geldwäscheverdachtsfälle eingereicht wie 2019. Laut FIU-Jahresbericht hat die Zahl an Verdachtsmeldungen den bislang höchsten Stand erreicht. Der enorme Anstieg an Meldungen hebt die Bedeutung der Geldwäscheprävention auf ein neues Level. Das Hauptziel aller muss sein, die internen Standards und Maßnahmen in der Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Finanzstraftaten kontinuierlich umzusetzen.

Ein Instrument in der Geldwäscheprävention soll das Transparenzregister darstellen, mit dem Banken und weitere Verpflichtete durch die seit Anfang 2020 in Kraft getretene Geldwäscherichtlinie stärker in die Pflicht genommen werden. Das gilt besonders bei Eingehen einer neuen Geschäftsbeziehung. Hier ist die Einholung eines Nachweises aus dem Transparenzregister für die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zum Muss geworden.

Aus aktueller Sicht fällt die Erfolgsbilanz des Transparenzregisters hinsichtlich seiner Nutzung und eines erhofften Durchbruchs in der Bekämpfung von Geldwäsche eher bescheiden aus. Doch woran liegt das?

Die wahren Akteure im Hintergrund

Viele Unternehmen sind von der Meldepflicht durch die Eintragungen in öffentlichen Registern befreit. Und da ein konstantes Durchgreifen und Nachforschen seitens der Behörden oftmals ausbleibt, bleiben die wahren Akteure im Hintergrund häufig anonym. Auch bei der Plausibilisierung von Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, besonders bei ausländischen Gesellschaften, bestehen aktuell keine strengen  Nachforschungspflichten. Ebenso lassen sich Diskrepanzen und Herausforderungen für die Arbeit mit dem Transparenzregister bei den aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin feststellen. Vor allem die Pflicht zur Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23a GwG führt zu erheblichem Mehraufwand für die Verpflichteten.

Sowohl aus regulatorischer als auch aus technischer Perspektive lässt das Transparenzregister hinsichtlich des erhofften Nutzens und Erfolgs viel Optimierungspotenzial offen. Aktuell existiert keine Möglichkeit der automatisierten Anbindung an das Transparenzregister. So stellt sich die Frage, wie die Anforderungen für das Transparenzregister mit einem optimierten KYC-Prozess in Einklang gebracht werden können.

Eine KYC-as-a-Service-Lösung, wie KYC MORE von CRIFBÜRGEL und CURENTIS, kann dabei helfen. Mit ihr können zwei zentrale Aufgaben bewältigt werden, die sich rund um das Transparenzregister für GwG-Verpflichtete ergeben: die Einholungspflicht und die Unstimmigkeitsmeldungen.

Zur Einholungspflicht: Hauptziel von KYC MORE ist es, den Prozess zu automatisieren. Dafür werden integrierte Quellen und die in einer Rule-Engine individuell einstellbaren Regeln eingesetzt. Stößt nun ein Kunde das FirmenkundenOnboarding an, erfolgt mit KYC MORE automatisch die Einholung der Informationen aus dem Handelsregister. Sofern die erforderlichen Informationen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten daraus ermittelbar sind, greift die Mitteilungsfiktion gemäß § 20 Abs. 2 GwG. Die Einholungspflicht ist damit durch einen digitalen vollautomatisierten Prozess erfüllt.

KYC MORE führt stets die vollautomatisierte Fiktionsprüfung durch und nutzt nur für jene Fälle eine Unterstützung durch manuelle Ressourcen, für die die Daten aus elektronischen Registern keine Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten aufzeigen.

Zu Unstimmigkeitsmeldungen: Sollten Verpflichtete feststellen, dass ihnen vorliegende Daten von Informationen aus den Registern abweichen, müssen sie eine Unstimmigkeitsmeldung an das Transparenzregister abgeben, etwa wenn Nachname, Geburtsdatum oder Wohnort der ermittelten wirtschaftlich Berechtigten voneinander abweichen. Maßgeblich sind dabei Informationen, die in einem amtlichen Ausweisdokument erfasst wurden.

Das Risiko von Abweichungen

Durch die Nutzung der CRIFBÜRGEL-Datenbanken erkennt KYC MORE das Risiko von Abweichungen. Dann empfiehlt die Lösung, dass im KYC-Prozess Ausweisdokumente geprüft werden. Bestätigt sich durch die Prüfung die Abweichung, bereitet KYC MORE die Unstimmigkeitsmeldung der Bank vor.

Durch den modularen Aufbau können Kunden Teilprozesse in Anspruch nehmen oder KYC MORE für den kompletten Firmenkunden-Onboarding-Prozess nutzen. Der Output kann flexibel gestaltet werden, um die Compliance-Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen.

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