Mit Inkrafttreten der DSGVO riskieren Unternehmen durch den rechtswidrigen Umgang mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern noch höhere Sanktionen als zuvor. Eine Verarbeitung dieser Daten ist erlaubt, wenn der Zweck der Aufdeckung von Straftaten dient. Die Frage, wann genau dieser Fall vorliegt und wie mit ihm umzugehen ist, sorgt jedoch noch häufig für Unsicherheiten.
Fehlerhafte Marketing- und Vertriebsunterlagen führen nicht selten zu erheblichen Compliance-Problemen bei Banken und Versicherern. Zu schnell muss manchmal die neue Präsentation fertig sein, zu unsauber wird in solchen Fällen gearbeitet. Ein neuartiges Tool verspricht hier jedoch Abhilfe.
Die seit Ende Mai geltende DSGVO droht mit scharfen Sanktionen, sollten Banken ihr bislang erreichtes hohes Compliance-Niveau nicht halten. Der Datenschutzbeauftragte rückt deshalb gerade vom Unterstützer zur Einhaltung von Vorschriften in die Rolle eines Chef-Kontrolleurs mit den Aufgaben eines Compliance Officers. Wichtig ist, ihm hierbei die nötige Organisation für ein systematisches Management von Datenschutzrisiken an…
Regulierung kann für Banken ein wichtiger Verbündeter sein. Das weiß S. Oliver Mülders von Warth & Klein Grant Thornton, der als Prüfer im Segment Governance, Risk und Compliance Finanzinstituten bei der Umsetzung der Regulatorik unterstützt. Im Interview berichtet er über seine Erfahrungen und erklärt, warum viele Banken ihre Einstellung zu diesem Thema dringend ändern müssen.
Die EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) wurde zunächst vor allem mit Befremden und nach Vorlage weiterer Informationen auch mit Entsetzen betrachtet. Zur Lektüre stehen 99 Artikel mit jeweils bis zu 15 Unterpunkten auf 88 Seiten, die der Gesetzgeber für jede natürliche und juristische Person als bekannt voraussetzt.
Der § 43 GwG, die unverzügliche Meldepflicht von Verpflichteten, ist eine, wenn nicht die wichtigste Kernanforderung im neuen Geldwäschegesetz. Sie zu erfüllen, stellt Compliance- und Anti-Financial-Crime(AFC-)Organisationen vor erhebliche Herausforderungen. Bei Nichterfüllung drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen – und das sowohl gegen die Unternehmen als auch gegen einzeln handelnde und verantwortliche Personen.
Am 27. Oktober 2017 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die mittlerweile fünfte Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Welche Neuerungen ergeben sich hieraus für das Thema „Auslagerungen“?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Eine der größten Herausforderungen und gleichzeitig wichtigsten Aufgaben für Banken und Sparkassen ist das Management der zahlreichen regulatorischen Vorgaben. Die Compliance-Abteilung nimmt hier die Rolle eines Katalysators ein, welcher die Regularien übersetzt und mit dem Tagesgeschäft in Einklang bringt.