Restkreditversicherung: „Wir sehen ein steigendes Kundeninteresse an Absicherung“

David Furtwängler (Hauptbevollmächtigter und CEO) und Pierre-Olivier Brassart (CEO) von der BNP Paribas Cardif in Deutschland (Cardif) sprechen über die Restkreditversicherung im Konsumenten- und Immobilienbereich.


David Furtwängler und Pierre-Olivier Brassart sprechen über die Restkreditversicherung im Konsumenten- und im Immobilienbereich.

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BANKINGNEWS: Die Corona-Krise tangiert auch die Finanzbranche. In Deutschland steigt die Zahl der Arbeitslosen und Kurzarbeiter. Wie sieht die aktuelle Lage bei der Cardif aus?
David Furtwängler: Der Rückgang des Konsums durch Corona hat natürlich zu einem Einbruch der Kreditnachfrage geführt und damit auch zu einem Rückgang des Neugeschäfts in der Restkreditversicherung (RKV). Sie weisen zu Recht auch auf steigende Arbeitslosenzahlen hin. Wir als einer der größten Arbeitslosigkeitsversicherer sehen natürlich einen deutlichen Anstieg bei der Inanspruchnahme. Allerdings sehen wir auch ein nie dagewesenes Interesse und den Bedarf an unseren Produkten.

Von Seiten der Verbraucherschützer gab es deutliche Kritik an der RKV. Wie ist da die Entwicklung?
Furtwängler: Zunächst sind Restkreditversicherer, die einzigen, die das Arbeitslosigkeitsrisiko versichern. Man kann so viel Hausrats-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Rechtsschutzversicherung kaufen, wie man will, nirgendwo wird man Arbeitslosigkeit abgesichert bekommen – nur in der RKV. Nun muss man feststellen, dass die Risiken der Pandemie Arbeitsplatzverluste und natürlich auch die langfristigen Erkrankungsfälle sind. Beides sind Risiken, die derzeit nur durch Restkreditversicherer gedeckt werden. Es würde guttun, wenn auch der Verbraucherschutz das anerkennt. Allerdings: Der Verbraucherschutz hat nie grundsätzlich an der Sinnhaftigkeit der Absicherung Kritik geübt, das muss man fairerweise sagen.

Sondern?
Furtwängler: Die Verbraucherschützer haben ja eine eingeschränkte Sicht auf die Wirklichkeit, da sie über ihre Beratungsstellen in der Regel nur mit Beschwerden konfrontiert werden. Da sind sicher berechtigte Beschwerden darunter. Ich sage auch nicht, dass alle Restkreditversicherer blütenweiße Schäfchen sind. Was wir von der Politik erwarten, ist eine differenzierte Sicht auf die RKV. Ist etwas aber nicht in Ordnung, dann muss das geahndet werden und der Anbieter eines solchen Produkts muss entsprechend aufgefordert werden, das Produkt zu verbessern. Es ist entscheidend, dass wir eine differenzierte Sichtweise auf diese Form der Absicherung bekommen und nicht alle in Kollektivhaft nehmen. Wir haben am Markt sehr unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Ein- und Ausschlüssen. Es gibt Institute, die etwa Kurzarbeit versichern, es gibt Institute, die versichern Selbstständige gegen das Risiko, arbeitslos zu werden, was gerade jetzt ein wichtiges Risiko ist. Ich wünschte mir, es gäbe einen ebenso differenzierten Ansatz, wie es den zum Beispiel in der Berufsunfähigkeits- oder der Lebensversicherung gibt. Hier gibt es Vergleiche, Scorings und Online-Plattformen, wo Kunden entsprechend optimieren können. Aber das ist leider für die RKV noch nicht auf dem Markt.

Sie haben die schwarzen Schafe angesprochen. Warum gibt die Regulierung nicht einfach gewisse Leistungen, die ein Produkt enthalten muss, vor, damit es dem Verbraucher auch wirklich dient?
Furtwängler: Genau die richtige Frage. Leider geht der Referentenentwurf an der richtigen Beantwortung dieser Frage vorbei. Und zwar, weil die Regulierung eine Provisionskappung ohne Rücksichtnahme auf den tatsächlichen Leistungsumfang und die Dauer des Versicherungsprodukts vorsieht. Es ist ein Prozentsatz des Darlehensbetrags, der durch die Restkreditversicherung abgesichert wird und es spielt dabei keine Rolle, ob der Kunde nur gegen das Risiko Tod abgesichert ist, oder auch gegen die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit – es gilt immer der 2,5-prozentige Provisionsdeckel. Das macht keinen Sinn, denn das führt zu einer Produktgestaltung, die gegen das Kundeninteresse gerichtet ist.

Und eventuell auch zu einer Leistungsreduktion?
Furtwängler: Genau, denn die Provision ist bereits mit dem kleinsten Baustein beim Verkauf verdient. Es macht dann für eine Bank keinen Sinn, noch weitere Beratungszeit dafür aufzuwenden, den Kunden auch über das Risiko Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Insofern haben wir mit anderen Versicherungsunternehmen die Initiative „Restkreditversicherung“ gegründet, um hier nochmal deutlich den Gesetzgeber und die Politik darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf fehlleitend wirken würde. Wir sagen nicht, die Provision darf nicht gekappt werden, aber bitte macht es richtig, sodass am Ende der Kunde der Nutznießer der Regulierung ist.

Was schlagen Sie vor?
Furtwängler: Wir haben vorgeschlagen, für den ersten Baustein, das ist zum Beispiel der Baustein Absicherung im Todesfall, nicht sofort die 2,5 Prozent, sondern zwei Prozent zu gewähren, dafür aber für jeden Zusatzbaustein weitere 1,5 Prozent. Damit würde der Beratungsaufwand für die Zusatzbausteine angemessen vergütet werden und der Kunde bekommt am Ende das Produkt, das er aufgrund seiner Bedarfssituation wirklich benötigt. Das wäre eine Lösung bei der der Provisionsdeckel Rücksicht auf den Versicherungsumfang nimmt – oder den Customer Value, wie wir Neudeutsch sagen.

Herr Brassart, Verbraucherschützer kritisieren die Restkreditversicherung bei der Konsumentenfinanzierung vor allem aufgrund einer möglichen Überschuldung und obwohl bei der Immobilienfinanzierung die Risiken für den Kunden deutlich höher sind, sehen wir in Deutschland im Grunde gar keine Absicherung. Wieso?
Pierre-Olivier Brassart: Ein Immobilienkredit ist die langwierigste und größte Finanzentscheidung im Leben der meisten Menschen. Wenn man eine solch langfristige Verpflichtung eingeht, ist es besonders wichtig, dass man gut abgesichert ist. Wir haben eine Umfrage bei Baufinanzierungskunden gemacht, in der sich gezeigt hat, dass 86 Prozent gerne einen solchen Schutz angeboten bekommen hätten und fast 50 Prozent von diesen auch einen solchen Schutz in Anspruch genommen hätten.

Und warum ist dann eine Restkreditversicherung bei der Immobilienfinanzierung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern so unbeliebt?
Brassart: Dafür gibt es zwei Hauptgründe. Der erste ist, dass die Baufinanzierungsversicherungen den Immobilienfinanzierern nicht zum richtigen Zeitpunkt und nicht auf eine passende Weise angeboten werden. Das heißt, das Produkt und der Moment des Angebots werden nicht effizient für den Endkunden gewählt. Und zweitens ist es so, dass das Versicherungsprodukt nicht wirklich zur Deckung der mit einer Hypothek verbundenen Risiken geeignet ist.

Ist ein weiterer Grund auch der schlechte Ruf der Restkreditversicherung bei den Beratern, die diese verkaufen?
Brassart: Das ist möglich, obwohl ich denke, dass dieser schlechte Ruf nicht legitim ist. Darüber hinaus ist es noch weniger legitim, diesen schlechten Ruf auf die Hypothekenversicherung zu übertragen. Denn hier fallen die Provisionen eher niedrig aus. Es ist ein preiswerter und effizienter Weg, um den Immobilienfinanzierern den Schutz zu vermitteln, den sie brauchen. Bei der Baufinanzierungsversicherung hat man die kombinierte Nutzung desselben Vertriebskanals, sodass sie vertrieblich effizient ist. Und von dieser Effizienz können wir den Immobilienfinanzierer profitieren lassen.

Wir laufen aufgrund der Krise auf eine erhöhte Arbeitslosigkeit zu. Könnte das dem Thema Auftrieb geben?
Brassart: Ich denke schon. Aktuell sehen wir viele Berichte über die Schwierigkeiten für Kreditnehmer beim Bezahlen ihrer Raten. Die Krise zeigt klar den Bedarf: Nicht selbst verschuldete Arbeitslosigkeit ist einer der Hauptbausteine, der bei einer Baufinanzierungsversicherung angeboten wird. Die Hypothek besteht bis zur letzten Zahlung im Durchschnitt über 30 Jahre, und niemand weiß, was innerhalb von 30 Jahren passiert. Es ist also an der Zeit, dass man die Relevanz eines solchen Schutzes anerkennt, sodass Menschen trotz einer Krise mit ihren Familien in ihrem Zuhause bleiben können.

Wie sehen Sie die Zukunft der Baufinanzierungsversicherungen in Deutschland?
Brassart: Italien hatte vor 15 Jahren in etwa die gleiche Marktsituation wie Deutschland heute, heute sind dort etwa 40 Prozent der privaten Immobilienfinanzierungen vollständig abgesichert. In Japan waren die meisten Immobilienfinanzierer nur gegen das Risiko Tod abgesichert. Cardif ist es gelungen, einen Schutz aufzubauen, der den Immobilienfinanzierer und seine Familie für den Fall absichert, dass bei ihm eine Krebserkrankung diagnostiziert wird. Beide Märkte zeigen, dass ein Wandel auch in Deutschland möglich ist, denn das Risiko besteht hier nun mal gleichermaßen und der Bedarf beim Kunden ist eindeutig gegeben.

Interview: Laura Kracht, Daniel Fernandez

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