Banken melden weniger Verdachtsfälle auf Geldwäsche

      KÖLN, 26.8.2008. Kriminelle Banden, die Gelder getarnt ins Ausland schleusen wollen, bedienen sich immer häufiger der Konten von Privatleuten. Wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden berichtet, wurden im vergangenen Jahr 9.080 Fälle von Verdacht auf Geldwäsche angezeigt. Bei 3.248 Fällen isz auch Betrug im Spiel gewesen, gegenüber 2006 bedeutet dies einen Zuwachs um…


 

 

 

KÖLN, 26.8.2008. Kriminelle Banden, die Gelder getarnt ins Ausland schleusen wollen, bedienen sich immer häufiger der Konten von Privatleuten. Wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden berichtet, wurden im vergangenen Jahr 9.080 Fälle von Verdacht auf Geldwäsche angezeigt. Bei 3.248 Fällen isz auch Betrug im Spiel gewesen, gegenüber 2006 bedeutet dies einen Zuwachs um 17 Prozent. Dagegen ist die Geldwäsche bei Banken und Finanzdienstleistern nach BKA-Angaben offenbar rückläufig. Geldinstitute hätten im vergangenen Jahr rund zehn Prozent weniger Verdachtsfälle gemeldet, was auch die Gesamtzahl aller Verdachtsfälle auf Geldwäsche um rund zehn Prozent gedrückt habe. 2006 waren noch 10.051 Fälle von Verdacht auf Geldwäsche den Behörden gemeldet worden. Das Bundeskriminalamt fasst die Nutzung fremder Privatkonten unter dem Begriff "Phishing und Finanzagenten" zusammen. Unter Phishing versteht man das Ausspähen fremder Kontodaten mit Hilfe von Internet und E-Mail. Als Finanzagenten gelten den Ermittlern auch Personen, die ihre Privatkonten freiwillig zur Verfügung stellen, damit dort Dritte ihre oft illegalen Transaktionen abwickeln können. Nach Angaben des BKA werden Privatleute in der Regel über das Internet angeworben, um angeblich seriösen Firmen ihre Konten zur Verfügung zu stellen. Dafür wird ihnen dann ein Honorar in Höhe von fünf bis acht Prozent der zu transferierenden Summe angeboten. In zunehmend professioneller gestalteten Anwerbe-E-Mails würden zum Beispiel "Partner" gesucht, die für eine "weltweit operierende Firma mit tadellosem Ruf" helfen könnten, "Bezahlungen schneller zu bekommen". Als "leistungsorientiertes Gehalt" werden zumeist fünf bis acht Prozent der zu transferierenden Geldsummen angeboten. Immer wieder ließen sich Internet-Nutzer von der hohen Provision verlocken. Die Ermittler verwiesen darauf, dass sich die Konteninhaber in solchen Fällen nach dem Geldwäschegesetz strafbar machen. Im Fall einer Verurteilung ist eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Dazu kommen empfindliche Geldbußen.

 

 

 

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Quelle: http://www.risiko-manager.com