Das vom Bundesjustizministerium geplante neue Insolvenzrecht stößt beim Verein für Credit Management e.V. (VfCM) auf Ablehnung. Die Pläne bedeuteten im Falle einer Realisierung den “Todesstoß für einfache Gläubiger – mit fatalen Auswirkungen”, sagte VfCM-Vorsitzender Jan Schneider-Maessen vor Journalisten in Düsseldorf. Sozialbehörden und Finanzämter könnten legal einen Konkurs verschleppen und Milliardenbeträge aus insolventen Betrieben abziehen. Selbst wenn der Insolvenzverwalter die Gläubigerschädigung nachweisen kann, soll eine Rückforderung durch Anfechtung künftig ausgeschlossen werden. Das Ergebnis: Die Gläubiger sollen an die Sozialkassen und Finanzämter unmittelbar mehrere Milliarden Euro durch eine neue Anfechtungsfreiheit zahlen. Derzeit liegt die Anfechtungssumme deutlich über 1 Mrd. €, obwohl bereits einige Kassen und Finanzämter anfechtbare Außenstände wegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgebaut haben. Nach Einführung der Neuregelung geht der VfCM von einem direkten Umverteilungsvolumen von 2 bis 3 Mrd. € aus. “Dadurch erfolgt eine Rückkehr zu den Vorrechten wie zu Konkursordnungszeiten”, sagt Klaus Kollbach, Sprecher des Insolvenzarbeitskreises beim VfCM. Die Begründung für diese Kehrtwende erwartet der Verein in Kürze in einem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf. “In der Folge werden die Sanierungschancen minimiert und Arbeitsplätze massiv gefährdet”, so Kollbach. Zudem würden die “normalen Gläubiger” erheblich geschädigt, die durch Zahlungsausfälle häufig selbst von Insolvenz bedroht sind. Nach Untersuchungen des Verbands der Vereine Creditreform sind etwa 40 bis 50 % aller Unternehmenspleiten den Folgeinsolven-zen zuzurechnen. Der Verein für Credit Management, zentraler Dachverband der Credit Manager in Deutschland und eingebettet in ein weltweites Netzwerk von 15.000 Kredit-Spezialisten, macht deshalb mit einer Protestaktion gegen die Pläne der Bundesregierung mobil. In einem offenen Brief fordert der Verein mehr Transparenz für die betroffenen Gläubiger. Bei Unternehmen sollen die Eigenanträge sofort auf der Insolvenzbekanntmachungsplattform veröffentlicht werden. Bei einer Gesetzesänderung müsste dies auch für alle Behördenanträge gelten. Die Begründung der Behörden ist nicht neu: Die Insolvenzge-richte seien der Bearbeitung der notwendigen Insolvenzanträge nicht mehr gewachsen. Außerdem würden Arbeitsplätze nicht bedroht, solange die Insolvenz verschleppt werde – Aus Sicht des VfCM eine faden-scheinige Begründung. “Erklärtes Ziel der neuen Anfechtungsfreiheit ist die Verzögerung oder Unterlassung der Insolvenzantragsstellung durch Finanzämter und Sozialkassen. Das kostet die Gläubiger noch viel mehr als die direkten Zahlungen ihrer Gelder in Staats- und Sozialkassen”, so Kollbach. Denn alle insolventen Unternehmen machten in den letzten Monaten vor dem endgültigen Aus stets hohe Verluste.
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