KÖLN, 9.4.2008. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Weserbank AG in Bremerhaven ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Die BaFin hat beim Amtsgericht Bremerhaven zudem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Das Institut sei nach mehreren gescheiterten Versuchen der Eigentümer, kurzfristig das erforderliche Kapital zuzuführen, überschuldet. Nachdem die Bank ihr Geschäftsmodell umgestellt habe, sei sie nicht mehr in der Lage gewesen, dauerhaft die Erträge zu erwirtschaften, die zur Deckung der laufenden operativen Kosten notwendig gewesen wären. Darum habe die Fortführungsprognose für das Institut nicht mehr aufrechterhalten werden können. Daraufhin habe die Weserbank AG ihre Vermögenswerte nicht mehr mit Fortführungs-, sondern mit Liquidationswerten bilanzieren müssen, die niedriger seien. Hierdurch habe sich eine Überschuldung ergeben. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Einleger werden entschädigt
Die Weserbank AG, die bis zum Jahre 2004 als Viehmarktsbank der Unterweserstädte GmbH firmierte, hat eine Niederlassung in Frankfurt am Main. Die Bilanzsumme der Bank beläuft sich nach dem letzten aufgestellten Jahresabschluss per 31.12.2007 auf rund 120,4 Mio. Euro. Die Bank weist Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von rund 24,9 Mio. Euro aus. Die Einlagen der Kunden sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Einleger entschädigen kann. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf 90 Prozent der Einlagen und den Gegenwert von 20.000 Euro. Darüber hinaus ist die Weserbank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach seinem Statut den 10-prozentigen Selbstbehalt und den Teil der Einlagen, die über die gesetzliche Grenze von 20.000 Euro hinausgehen – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese liegt pro Einleger bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, also bei 1.832.000 Euro.
Opfer der anhaltenden Finanzmarktkrise
Während die BaFin das geänderte Geschäftsmodell für die Unternehmenskrise verantwortlich machte, sieht sich der Vorstandsvorsitzende der Weserbank, Gerold Lehmann, als Opfer der seit August 2007 anhaltenden Finanzmarktkrise. Das Kreditinstitut hatte zwischen Oktober 2006 und März 2007 in variabel verzinste Anleihen ("Floating Rate Notes") investiert, sagte Lehmann in einem Interview mit Dow Jones Newswires. Die Papiere seien alle Investmentgrade geratet und stets bedient worden. Die Weserbank habe nie in US-Hypotheken oder Derivate investiert, so Lehmann weiter. Seit Ausbruch der Subprime-Krise im August 2007 sei der Markt für diese Produkte aber illiquide. Die Bank sitze derzeit auf nichthandelbaren Papieren im Volumen von 75 Mio. EUR. Eine Sprecherin der BaFin widersprach Lehmann. Die Finanzmarktkrise habe lediglich mittelbar zu einer Verschärfung der Situation geführt. Tatsächlich habe das nicht tragfähige Geschäftsmodell zur Insolvenz geführt. Weserbank-Vorstandschef Lehmann entgegnete, wohl nur Juristen könnten behaupten, dass das ausgetrocknete Geschäft mit Börsengängen und der illiquide Handel mit erstklassig gerateten Wertpapieren nicht das Ergebnis der Subprimekrise seien.
Wo Aas liegt, da kommen die Geier
Die Weserbank habe die BaFin frühzeitig über die Probleme informiert, doch habe man sich nicht über eine Stärkung der Finanzkraft einigen können, so Lehmann. Als die Eigenkapitalquote Anfang März nach Berechnungen der Wirtschaftsprüfer unter fünf Mio. EUR gefallen sei, habe die Bank der BaFin vorgeschlagen, die nachrangige Kapitalbasis zu stärken. Die BaFin habe aber darauf bestanden, die Kernkapitalquote zu erhöhen. Daraufhin habe es zwar mehrere Gespräche mit potenzellen Käufern gegeben. Wegen der großen Position nichthandelbarer Papiere hätte sich aber niemand bereiterklärt, die Weserbank zu übernehmen, so Lehmann weiter. Um die Kosten zu senken, habe die Weserbank in der vergangenen Woche sogar noch drei Mitarbeitern gekündigt. An eine Rettung des Kreditinstituts glaubt Lehmann nicht mehr. "Wo Aas liegt, da kommen die Geier." Lehmann zeigte sich enttäuscht, dass finanziell angeschlagene Banken wie die IKB und die Landesbanken mit Milliardenbeträgen aus dem Staatshaushalt gerettet worden seien, sein Institut aber nun ohne eigenes Verschulden auf die Insolvenz zusteuere.
Quelle: http://www.risiko-manager.com